Die Gehälter in Mülheim an der Ruhr
Die Großstadt Mülheim an der Ruhr gehört mit zahlreichen Parks und Waldgebieten zu den grüneren Orten im Ruhrgebiet. In der Stadt sind vorrangig Handels- und Dienstleistungsbetriebe ansässig. Auch einige logistische Unternehmen und Betriebe der Energiewirtschaft sind in Mülheim an der Ruhr angesiedelt. Mülheim an der Ruhr ist ein wichtiger Forschungsstandort und besitzt gleich zwei Max-Planck Institute. Die Medienlandschaft ist vorwiegend durch Zeitungen geprägt. Die Stadt ist verkehrstechnisch sehr gut an das Nah- und Fernverkehrsnetz angebunden. Mülheim an der Ruhr teilt sich einen gemeinsamen Flughafen mit Essen, wo Flüge in das In- und Ausland möglich sind und wo auch Luftschiffe stationiert sind.
Das Durchschnittsgehalt für Schneider in Mülheim an der Ruhr beträgt 1.625,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.625,00 | € 1.625,00 | € 1.625,00 |
Netto | € 1.151,70 | € 1.151,70 | € 1.151,70 |
Das Berufsbild des/der Schneider/in ist ein Oberbegriff, unter welchen die verschiedenen Fachrichtungen des/der Schneider/in fallen. Die offizielle Berufsbezeichnung ist Maßschneider/in.
Der Beruf ist ein Ausbildungsberuf, die Ausbildungsdauer beträgt, wie in den meisten Lehrberufen, drei Jahre und wird im dualen System durchgeführt. Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Lehrjahres statt und besteht aus einer praktischen Arbeitsaufgabe und deren ausführlichen Dokumentation. Der Abschluss der Ausbildung wird durch die Gesellenprüfung gebildet. Lehrstellen findet der/die Schneider/in in Betrieben unterschiedlicher Größe des Schneiderhandwerks, sowie in Werkstätten und Maßateliers. Wer den Beruf des/der Schneider/in erlernen möchte, benötigt eine gute Feinmotorik sowie großes handwerkliches Geschick. Die Arbeit als Schneider/in erfordert sehr viel Geduld sowie räumliches und mathematisches Vorstellungsvermögen. Ein sicheres Gefühl für .
Die Gehäter Schneider basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden