Die Gehälter in Oberschleißheim
Zum bayerischen Landkreis München gehört unter Anderem auch die Gemeinde Oberschleißheim. Der Ort ist eine Nebengemeinde - oder Nachbargemeinde - von Unterschleißheim. Bildungsmäßig ist hier alles vorhanden von Grundschule bis zum Gymnasium und eine Volkshochschule. Direkt über die Bundesstraße B471 ist die Gemeinde zu erreichen. Die A9 München - Nürnberg befindet sich in unmittelbarer Nähe und kann über die nächste Anschlussstelle Garching-Süd befahren werden. Die A92 München - Deggendorf hat eine eigene Anschlussstelle. Neben den zahlreichen Autobahnen in direkter Nähe hat Oberschleißheim auch natürlich eigene U-Bahn- und S-Bahnstationen zu bieten. Durch die unmittelbare Nähe zu München ist der Ort nicht nur für Berufspendler ideal als Wohnort geeignet, sondern begrüßt auch jährlich viele tausend Besucher.
Das Durchschnittsgehalt für Qualitätskontrolleur in Oberschleißheim beträgt 2.142,69 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.055,38 | € 2.230,00 | € 2.142,69 |
Netto | € 1.033,12 | € 1.479,24 | € 1.256,18 |
Überall, wo Waren eingekauft werden, um sie dann weiter zu verarbeiten, oder fertige Waren eine Produktionshalle verlassen, kommen Qualitätskontrolleure oder -kontrolleurinnen zum Einsatz. Sie messen, wiegen und prüfen mit der bestmöglichen Genauigkeit ein Produkt, welches im Rahmen der Materialbeschaffung eingekauft werden soll - so zum Beispiel das Holz eines bestimmten Lieferanten einer Möbel produzierenden Firma, oder Nahrungsmittel, die für die Fertigung von Fertiggerichten bestellt werden, und ähnliches.
Bei manchen Lieferungen findet nur eine einmalige Kontrolle statt, bei anderen wird - bei regelmäßigem Wareneingang - auch kontinuierlich geprüft. Die Unternehmer, die Qualitätskontrolleure/-innen einstellen, wollen verhindern, dass sie unnötiges Geld für schlechte oder verdorbene Ware ausgeben, beziehungsweise vermeiden, dass .
Die Gehäter Qualitätskontrolleur basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden