Die Gehälter in Mettmann
Im Regierungsbezirk Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen liegt die Kreisstadt Mettmann. Die Nachbarstädte Düsseldorf und Wuppertal ermöglichen ein Pendeln zu anderen Wirtschaftsstandorten, wenn man in Mettmann selbst keine Stelle finden sollte. Einige große und mittelständische, aber auch kleinere Betriebe verschiedener Branchen sind in Mettmann angesiedelt; darunter auch produzierende Industriebetriebe und Dienstleistungsunternehmen. Eine Volkshochschule, sowie das Berufskolleg Neandertal und eine Krankenpflegeschule sind nur wenige Beispiele für das solide Bildungswesen der Stadt. Über den Schienenverkehr kann man das gesamte Ruhrgebiet erreichen, auch Busse stehen zur Verfügung. Die Bundesautobahnen A3, A46 und A535, sowie die A44 und die Bundesstraße B7 sorgen für exzellente Straßenanbindung. Die Flughäfen Bonn und Düsseldorf liegen in der Nähe.
Das Durchschnittsgehalt für Qualitätskontrolleur in Mettmann beträgt 2.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.684,21 | € 2.315,79 | € 2.000,00 |
Netto | € 1.044,71 | € 1.517,49 | € 1.281,10 |
Überall, wo Waren eingekauft werden, um sie dann weiter zu verarbeiten, oder fertige Waren eine Produktionshalle verlassen, kommen Qualitätskontrolleure oder -kontrolleurinnen zum Einsatz. Sie messen, wiegen und prüfen mit der bestmöglichen Genauigkeit ein Produkt, welches im Rahmen der Materialbeschaffung eingekauft werden soll - so zum Beispiel das Holz eines bestimmten Lieferanten einer Möbel produzierenden Firma, oder Nahrungsmittel, die für die Fertigung von Fertiggerichten bestellt werden, und ähnliches.
Bei manchen Lieferungen findet nur eine einmalige Kontrolle statt, bei anderen wird - bei regelmäßigem Wareneingang - auch kontinuierlich geprüft. Die Unternehmer, die Qualitätskontrolleure/-innen einstellen, wollen verhindern, dass sie unnötiges Geld für schlechte oder verdorbene Ware ausgeben, beziehungsweise vermeiden, dass .
Die Gehäter Qualitätskontrolleur basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden