Die Gehälter in Münster, Westfalen
Die Stadt Münster, die auch Fahrradstadt genannt wird, weil die Fahrradwege in der Stadt gut ausgebaut sind und das Fahrrad im Straßenverkehr häufig zu finden ist, beherbergt zahlreiche Verwaltungseinrichtungen wie beispielsweise Gerichte. Auch unterschiedliche Bildungseinrichtungen finden sich in der Stadt. Einige Betriebe der Fahrzeug- und Chemieindustrie haben in Münster ihren Sitz. Ansonsten ist das wirtschaftliche Bild der Stadt aber eher vom Dienstleistungssektor und dort vor allem vom Finanzbereich geprägt. Auch zahlreiche Forschungsinstitute machen Münster zu einem Zentrum der Wissenschaft. Aufgrund der hohen Nutzung des Fahrrades für viele Strecken in der Stadt und der Fußgängerfreundlichkeit wird der Nahverkehrsdienst hauptsächlich durch Busse geleistet.
Das Durchschnittsgehalt für Personalleiter in Münster, Westfalen beträgt 4.298,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.895,83 | € 6.700,85 | € 4.298,34 |
Netto | € 1.287,64 | € 3.727,65 | € 2.507,65 |
Personalleiter oder Personalleiterin innerhalb eines Betriebes wird man in der Regel nur, wenn man eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung und viele Jahre Berufserfahrung nachweisen kann. Um sich für einen Posten als Personalleiter oder Personalleiterin zu qualifizieren, muss man auch eine betriebswirtschaftliche Weiterbildung absolvieren, welche zu unterschiedlichen Abschlüssen führen kann.
Hier gibt es z. B. den Abschluss zum Personalleiter bzw. zur Personalleiterin, zum Betriebswirt (entweder an der Fach- oder Hochschule), zum Fachkaufmann/-frau für Personal, zum Fachwirt für Industrie, Wirtschaft oder betriebliches Management, zum Personalreferenten und noch zu einigen anderen Berufen. Personalleiter oder Personalleiterin arbeiten meistens als Leiter der Personalabteilung von großen Unternehmen, wie etwa Konzernen, Holdings und Großbetrieben, da nur Firmen von bestimmter Größe eigene Personalabteilungen besitzen. In diesen Unternehmen sind die Personalleiter und Personalleiterinnen damit beauftragt, die Personalbeschaffung und die Personalplanung zu koordinieren. Dazu gehört das Definieren von Aufgabenbereichen und Positionen genauso wie das Entwickeln und Umsetzen von Stellenplänen, auf Grundlage derer sie den Bedarf an Personal herausfinden und passende Strategien im Bezug auf die Beschaffung von Personal entwickeln. Die Personalleiter und Personalleiterinnen sind auch in der Personalentwicklung tätig. In diesem Bereich werden von ihnen Mitarbeiterqualifikationen ermittelt und Weiterbildungspläne zur Fortbildung der Mitarbeiter erstellt. Der Personalleiter bzw. die Personalleiterin .
Die Gehäter Personalleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden