Die Gehälter in Düsseldorf
Düsseldorf liegt im Zentrum des Rhein - Ruhrgebietes und ist in vielen Bereichen ein führender Standort in Deutschland. Die Modebranche hat hier ihren Hauptsitz in Deutschland. Auch viele Unternehmen, die in der Werbung tätig sind, sind hier ansässig. Auf dem Messegelände Düsseldorf werden alljährlich internationale Messen veranstaltet. Als Finanzzentrum und Börseplatz haben auch viele Finanzdienstleistungsunternehmen hier ihren Sitz. Auch Unternehmen der Fahrzeug-, Maschinen- und Telekommunikationsindustrie sind in der Stadt tätig, sowie einige Medienunternehmen. Der Flughafen der Stadt gehört zu den Größten in Deutschland, doch auch über den Hafen am Rhein werden Personen und Güter transportiert. Auch an das Bahn- und Autobahnnetz ist Düsseldorf gut angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister in Düsseldorf beträgt 2.649,37 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.649,37 | € 2.649,37 | € 2.649,37 |
Netto | € 1.618,94 | € 1.618,94 | € 1.618,94 |
Bei dem Beruf Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister/in handelt es sich lediglich um einen Weiterbildungsberuf. Die Voraussetzung für die Erwirkung des Meister-Titels ist allerdings, dass bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung als Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in vorliegt.
Die Regelung dieser Weiterbildung findet sich in der Handwerksordnung (HwO). Es gibt zwei Möglichkeiten, den Meister in diesem Beruf zu erlangen. Entweder nimmt man am Vollzeitunterricht oder am Teilzeitunterricht teil. Der Vollzeitunterricht dauert in der Regel lediglich ein Jahr, während der Teilzeitunterricht ganze drei Jahre andauert. Dies liegt daran, dass der Vollzeitunterricht sehr viel intensiver genutzt werden kann. Wer jedoch eine Meisterprüfung ablegen möchte, der ist nicht dazu verpflichtet, im Vorgang dazu an den Unterrichtseinheiten teilzunehmen. .
Die Gehäter Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden