Die Gehälter in Frankfurt (Oder)
Die Stadt Frankfurt (Oder) liegt im Bundesland Brandenburg. Die wirtschaftliche Situation der Stadt ist recht gut. Dies ist vor allem den Bereichen Wissenschaft und Forschung zu verdanken. In Frankfurt (Oder) befindet sich das Institut für Halbleiterphysik. Genau hierdurch haben sich in der Vergangenheit sehr viele Firmen, die sich mit dem Thema beschäftigen, niedergelassen. Weitere wichtige Wirtschaftszweige sind der Orgelbau, der von großer Bedeutung ist, sowie der Anbau von Obst. Die Infrastruktur der Stadt ist recht gut. Sowohl mit dem eigenen PKW, als auch mit Bus oder Bahn erreicht man jedes Ziel. Auch für Fahrradfahrer gibt es zahlreiche Möglichkeiten, zum Ziel zu gelangen.
Das Durchschnittsgehalt für Maler- und Lackiererhelfer in Frankfurt (Oder) beträgt 2.350,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.700,00 | € 3.000,00 | € 2.350,00 |
Netto | € 1.190,66 | € 2.126,62 | € 1.658,64 |
Dr Maler- und Lackiererhelfer und die Maler- und Lackiererhelferin haben ihren Beruf in einer dreijährigen Ausbildung erlernt. Die Ausbildung findet sowohl im Betrieb wie auch in der Berufsschule statt.
Eine bestimmte Schulbildung ist nicht voirgeschrieben, doch der Maler- und Lackiererhelfer und die Maler- und Lackiererhelferin sollten gute Mathematikkenntnisse haben, denn sie müssen die Menge der benötigten Materialien berechnen können, sie sollten farbentüchtig sein und weilsie auch oft in großer Höhe auf Leitern und Gerüsten arbeiten müssen sie eine gute körperliche Konstitution haben und dürfen keinesfalls Höhenangst haben. Der Maler- und Lackiererhelfer und die Maler- und Lackiererhelferin arbeiten sowohl im Innenbereich bei der Renovierung von Gebäuden und Wohnungen als auch im Aussenbereich bei Fassadenarbeiten. Sie bereiten die Untergründe vor, säubern diese, beseitgen losen Putz und verschliessen Löcher und Risse. Danach .
Die Gehäter Maler- und Lackiererhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden