Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Maler- und Lackiererhelfer in München beträgt 3.731,46 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 796,25 | € 6.666,67 | € 3.731,46 |
Netto | € 633,77 | € 3.820,94 | € 2.227,36 |
Dr Maler- und Lackiererhelfer und die Maler- und Lackiererhelferin haben ihren Beruf in einer dreijährigen Ausbildung erlernt. Die Ausbildung findet sowohl im Betrieb wie auch in der Berufsschule statt.
Eine bestimmte Schulbildung ist nicht voirgeschrieben, doch der Maler- und Lackiererhelfer und die Maler- und Lackiererhelferin sollten gute Mathematikkenntnisse haben, denn sie müssen die Menge der benötigten Materialien berechnen können, sie sollten farbentüchtig sein und weilsie auch oft in großer Höhe auf Leitern und Gerüsten arbeiten müssen sie eine gute körperliche Konstitution haben und dürfen keinesfalls Höhenangst haben. Der Maler- und Lackiererhelfer und die Maler- und Lackiererhelferin arbeiten sowohl im Innenbereich bei der Renovierung von Gebäuden und Wohnungen als auch im Aussenbereich bei Fassadenarbeiten. Sie bereiten die Untergründe vor, säubern diese, beseitgen losen Putz und verschliessen Löcher und Risse. Danach .
Die Gehäter Maler- und Lackiererhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden