Die Gehälter in Duisburg
Die Stadt Duisburg gehört zu den Großstädten des Ruhrgebietes und hat eine sehr lange Tradition als Handelszentrum und Umschlagplatz. Wichtige Vorraussetzung für die Positionierung als logistischer Standort stellt der große Binnenhafen am Niederrhein dar, über den auch Waren nach Übersee im- und exportiert werden. In Duisburg sind viele Betriebe der Stahlindustrie beheimatet. Aber auch der Maschinen- und Anlagenbau, sowie die Chemieindustrie sind stark vertreten. Die Medienlandschaft ist vornehmlich regional geprägt und setzt sich aus einigen Zeitungen und Radiosendern zusammen. Der Anschluss an das internationale Flugverkehrsnetz erfolgt über den Flughafen Düsseldorf. Duisburg ist gut an das nationale Schienen- und Autobahnnetz angebunden.
Das Durchschnittsgehalt für Maler- und Lackiererhelfer in Duisburg beträgt 1.877,14 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.454,27 | € 2.300,00 | € 1.877,14 |
Netto | € 1.072,23 | € 1.689,60 | € 1.380,92 |
Dr Maler- und Lackiererhelfer und die Maler- und Lackiererhelferin haben ihren Beruf in einer dreijährigen Ausbildung erlernt. Die Ausbildung findet sowohl im Betrieb wie auch in der Berufsschule statt.
Eine bestimmte Schulbildung ist nicht voirgeschrieben, doch der Maler- und Lackiererhelfer und die Maler- und Lackiererhelferin sollten gute Mathematikkenntnisse haben, denn sie müssen die Menge der benötigten Materialien berechnen können, sie sollten farbentüchtig sein und weilsie auch oft in großer Höhe auf Leitern und Gerüsten arbeiten müssen sie eine gute körperliche Konstitution haben und dürfen keinesfalls Höhenangst haben. Der Maler- und Lackiererhelfer und die Maler- und Lackiererhelferin arbeiten sowohl im Innenbereich bei der Renovierung von Gebäuden und Wohnungen als auch im Aussenbereich bei Fassadenarbeiten. Sie bereiten die Untergründe vor, säubern diese, beseitgen losen Putz und verschliessen Löcher und Risse. Danach .
Die Gehäter Maler- und Lackiererhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden