Die Gehälter in Peine
Die Kreisstadt Peine in Niedersachsen war bis Anfang der Siebziger Jahre ein Stahlbauzentrum. Nach der Stahlkrise haben sich hier zahlreiche Industrieunternehmen und Handelsbetriebe angesiedelt, so dass sich die Stadt seither im konstanten Aufschwung befindet. Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten findet man in den Bereichen Unterhaltungselektronik, Lebensmittelherstellung, Kunststoff- und Metallverarbeitung, sowie Daten- und Kommunikationselektronik. Auch in zahlreichen kleinen Einzelhandelsunternehmen finden sich Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Autobahn A2 und die Bundesstraßen B65 und B494, sowie Busse und Züge machen die Stadt zu einem verkehrstechnisch gut erschlossenen Gebiet. Neben den allgemeinen und höheren Schulen kann Peine eine Kreisvolkshochschule aufweisen, sowie eine berufsbildende Schule. Die Nachbarschaft zu Braunschweig und Hannover ergibt weitere Möglichkeiten zu Beruf und Bildung.
Das Durchschnittsgehalt für Lagerverwalterhelfer in Peine beträgt 2.100,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 2.200,00 | € 2.100,00 |
Netto | € 1.550,64 | € 1.674,77 | € 1.612,71 |
Bei dem Beruf des/r Lagerverwalterhelfers/in handelt es sich um keinen Ausbildungsberuf, woraus hervorgeht, dass keine Ausbildung benötigt wird, um diese Arbeit ausführen zu können. Auch ist es nicht nötig, bereits in diesem Beruf gearbeitet zu haben, denn in den meisten Unternehmen werden die Mitarbeiter ohnehin völlig neu in den Bereich eingewiesen.
Jedoch kann es auch nicht schaden, wenn bereits einige Vorkenntnisse vorliegen. Zumindest stehen die Chancen bei der Jobvergabe hierdurch besser. Was ebenfalls von Vorteil ist, ist der Besitz eines Gabelstaplerscheins, denn dieser wird in vielen Betrieben vorausgesetzt, da sehr große Waren gelagert werden. Der Schein kann jedoch auch oft im Nachhinein noch erlangt werden. Viele Betriebe besitzen zwar Gabelstapler, .
Die Gehäter Lagerverwalterhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden