Die Gehälter in Hückelhoven
Die Stadt Hückelhoven liegt inmitten des Kreises Heinsberg - und zwar nicht weit von der niederländischen Grenze entfernt. Das Gebiet gliedert sich in insgesamt elf Ortschaften bzw. Gemeinden - nämlich Hückelhoven, Baal, Brachelen, Doveren, Kleingladbach, Altmyhl, Hilfarth, Rurich, Ratheim, Millich und Schaufenberg. Der geschichtliche Hintergrund der Stadt Hückelhoven liegt hauptsächlich auf dem Steinkohlebergbau, deren Andenken noch heute in den Museen der Stadt besichtigt werden können: Überbleibsel und Maschinen etc. aus der seit bereits einhundert Jahren geschlossenen Zeche Sophia-Jacoba können beispielsweise im Mineralien- und Bergbaumuseum besichtigt werden. Auch das Korbmachermuseum in Hückelhoven-Hilfarth ist ein stets gern besuchter Touristenanziehungspunkt. Natürlich sind allerdings auch die heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten der Region nennenswert. Insbesondere auch die attraktiven Jobmöglichkeiten in den benachbarten Niederlanden.
Das Durchschnittsgehalt für Lagerverwalterhelfer in Hückelhoven beträgt 1.873,15 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.152,71 | € 2.593,58 | € 1.873,15 |
Netto | € 916,71 | € 1.929,98 | € 1.423,35 |
Bei dem Beruf des/r Lagerverwalterhelfers/in handelt es sich um keinen Ausbildungsberuf, woraus hervorgeht, dass keine Ausbildung benötigt wird, um diese Arbeit ausführen zu können. Auch ist es nicht nötig, bereits in diesem Beruf gearbeitet zu haben, denn in den meisten Unternehmen werden die Mitarbeiter ohnehin völlig neu in den Bereich eingewiesen.
Jedoch kann es auch nicht schaden, wenn bereits einige Vorkenntnisse vorliegen. Zumindest stehen die Chancen bei der Jobvergabe hierdurch besser. Was ebenfalls von Vorteil ist, ist der Besitz eines Gabelstaplerscheins, denn dieser wird in vielen Betrieben vorausgesetzt, da sehr große Waren gelagert werden. Der Schein kann jedoch auch oft im Nachhinein noch erlangt werden. Viele Betriebe besitzen zwar Gabelstapler, .
Die Gehäter Lagerverwalterhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden