Die Gehälter in Nettetal
Sowohl zahlreiche ursprüngliche, als auch viele neu hinzugezogene Einwohner leben und arbeiten in der Region in und um Nettetal. Diese verteilen sich auf die Ortschaften und Gemeinden Breyell, Hinsbeck, Leuth, Schaag, Kaldenkirchen und Lobberich. Ein Teil dieser Gebiete grenzt übrigens auch direkt an die benachbarten Niederlande. Diese "internationalen" Möglichkeiten sprechen natürlich auch in wirtschaftlicher Hinsicht eindeutig für sich, denn ein ansprechendes Jobangebot ist de facto vorhanden - sowohl in der dortigen Region, als auch in Holland. Zu den herausragenden landschaftlichen Highlights der Gegend gehören in jedem Fall wohl die Seen, die mit ihren wunderschönen Landschaften das attraktive Bild des Gebietes prägen.
Das Durchschnittsgehalt für Krankenpflegehelfer - Altenpflege in Nettetal beträgt 1.889,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.859,00 | € 1.919,67 | € 1.889,34 |
Netto | € 1.173,10 | € 1.517,26 | € 1.345,18 |
Für die Ausübung des Berufs des/der Krankenpflegehelfers/in - Altenpflege wird eine Ausbildung im Gesundheitswesen gefordert, dabei werden in der Altenpflege Ausgebildete bessere Einstellungschancen erwarten. Bei mobilen Krankenpflegestationen ist zudem ein entsprechender Führerschein notwendig, um die Hausbesuche erledigen zu können.
Die Vorlage eines entsprechendes Gesundheitszeugnisses gemäß des Infektionsschutzgesetz ist für diesen Beruf ebenfalls zwingend notwendig. Für Bewerbungen bei Altenpflegeeinrichtungen mit kirchlichen Trägern oder bei denen Glaubensgemeinschaften als Träger fungieren, ist meist dieselbe Konfessionsangehörigkeit vorausgesetzt, um die Einstellungsbedingungen zu erfüllen. Krankenpflegehelfer/innen - Altenpflege helfen Senioren bei der Bewältigung des täglichen Lebens und unterstützen diese dabei, ein aktives und würdiges Leben im Alter führen zu können. .
Die Gehäter Krankenpflegehelfer - Altenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden