Die Gehälter in Bad Pyrmont
Die Kurstadt Bad Pyrmont liegt im Bundesland Niedersachsen, im Landkreis Hameln-Pyrmont. Etwa 20 Kilometer sind es bis Hameln, circa 60 km bis Paderborn. In der Stadt finden sich neben einigen Grundschulen alle Arten von Schulen, die Schulabschlüsse bis zum Abitur zulassen. Das Berufsförderungswerk ergänzt das Angebot. Eine Kombination aus S-Bahnen, Stadt- und Regionalbussen versorgt den öffentlichen Personenverkehr in bester Weise. Der Kraftverkehr muss die in einiger Entfernung liegenden Autobahnen und das Umland über die Bundesstraßen B1, B83 und B239 erreichen. Arbeits- und Ausbildungsstellen findet man in der Kurstadt Bad Pyrmont vor allem im Gesundheits- und Wellnessbereich, aber auch in der Gastronomie und manchen Handwerks- und Handelsbetrieben.
Das Durchschnittsgehalt für Krankenpflegehelfer - Altenpflege in Bad Pyrmont beträgt 1.885,72 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.737,14 | € 2.034,29 | € 1.885,72 |
Netto | € 1.241,43 | € 1.396,06 | € 1.318,75 |
Für die Ausübung des Berufs des/der Krankenpflegehelfers/in - Altenpflege wird eine Ausbildung im Gesundheitswesen gefordert, dabei werden in der Altenpflege Ausgebildete bessere Einstellungschancen erwarten. Bei mobilen Krankenpflegestationen ist zudem ein entsprechender Führerschein notwendig, um die Hausbesuche erledigen zu können.
Die Vorlage eines entsprechendes Gesundheitszeugnisses gemäß des Infektionsschutzgesetz ist für diesen Beruf ebenfalls zwingend notwendig. Für Bewerbungen bei Altenpflegeeinrichtungen mit kirchlichen Trägern oder bei denen Glaubensgemeinschaften als Träger fungieren, ist meist dieselbe Konfessionsangehörigkeit vorausgesetzt, um die Einstellungsbedingungen zu erfüllen. Krankenpflegehelfer/innen - Altenpflege helfen Senioren bei der Bewältigung des täglichen Lebens und unterstützen diese dabei, ein aktives und würdiges Leben im Alter führen zu können. .
Die Gehäter Krankenpflegehelfer - Altenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden