Die Gehälter in Lüneburg
Die Hansestadt Lüneburg liegt in der Nähe von Hamburg. Die Stadt besitzt zahlreiche historische Gebäude, die Besucher anziehen. Doch auch die Theateraufführungen, die Ausstellungen und Veranstaltungen sorgen dafür, dass Lüneburg Touristen aus der ganzen Welt anzieht. Der Tourismus spielt somit eine große Rolle, doch es finden sich auch zahlreiche Unternehmen aus der Lebensmittelbranche und aus der Kommunikationstechnik in der Stadt. Lüneburg besitzt eine Universität. In der Stadt befinden sich einige Fernsehstationen und Radiosender. Das Medienleben wird zudem noch durch einige Zeitungen geprägt. Lüneburg hat einen Bahnhof. Für internationale Flüge wird der Flughafen Hamburg genutzt. Zudem ist die Stadt gut an das Autobahnnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Krankenpflegehelfer - Altenpflege in Lüneburg beträgt 1.517,92 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.400,00 | € 1.635,83 | € 1.517,92 |
Netto | € 1.023,05 | € 1.298,90 | € 1.160,98 |
Für die Ausübung des Berufs des/der Krankenpflegehelfers/in - Altenpflege wird eine Ausbildung im Gesundheitswesen gefordert, dabei werden in der Altenpflege Ausgebildete bessere Einstellungschancen erwarten. Bei mobilen Krankenpflegestationen ist zudem ein entsprechender Führerschein notwendig, um die Hausbesuche erledigen zu können.
Die Vorlage eines entsprechendes Gesundheitszeugnisses gemäß des Infektionsschutzgesetz ist für diesen Beruf ebenfalls zwingend notwendig. Für Bewerbungen bei Altenpflegeeinrichtungen mit kirchlichen Trägern oder bei denen Glaubensgemeinschaften als Träger fungieren, ist meist dieselbe Konfessionsangehörigkeit vorausgesetzt, um die Einstellungsbedingungen zu erfüllen. Krankenpflegehelfer/innen - Altenpflege helfen Senioren bei der Bewältigung des täglichen Lebens und unterstützen diese dabei, ein aktives und würdiges Leben im Alter führen zu können. .
Die Gehäter Krankenpflegehelfer - Altenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden