Die Gehälter in Karlsruhe (Baden)
Die ehemalige Residenzstadt Karlsruhe ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Mehrere große Handelsbetriebe haben hier ihren Sitz. Auch der Finanzsektor, die Pharmaindustrie und die Energiewirtschaft bilden eine wichtige Stütze der Wirtschaft von Karlsruhe. Bedeutend ist auch der Binnenhafen, über den große Mengen an Gütern umgeschlagen werden. Die Medienlandschaft ist relativ breit aufgestellt und setzt sich sowohl aus Zeitungen, Radiosendern und Fernsehsendern zusammen. Auch mehrere Forschungseinrichtungen befinden sich in der Stadt. Das Kulturangebot ist auch wie das Nahverkehrssystem sehr gut ausgebaut. Karlsruhe verfügt selbst über keinen eigenen Flughafen, befindet sich jedoch in der Nähe von drei internationalen Flughäfen über die internationale Destinationen erreicht werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Konstrukteur - Maschinenbau in Karlsruhe (Baden) beträgt 4.650,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.300,00 | € 7.000,00 | € 4.650,00 |
Netto | € 1.457,86 | € 3.667,44 | € 2.562,65 |
Der Konstrukteur und die Konstrukteurin im Bereich Maschinenbau haben eine Ausbildung in einem verwandten Beruf (Maschinenbau oder Metalltechnik, oder auch technischer Zeichner) erlernt und sich dann zum Konstrukteur und zur Konstrukteurin weitergebildet. Diese Weiterbildung kann sowohl in Vollzeit wie auch in Teilzeit gemacht werden und schließt mit der Qualifikation zum Konstrukteur und zur Konstrukteurin ab.
Der Konstrukteur und die Konstrukteurin im Bereich Maschinenbau arbeiten eng mit den Ingenieuren zusammen. Sie entwickeln oft mit Hilfevon komplizierten Computerprogrammen neue Konzepte und setzen diese dann in zwei- oder freidimensionale Darstellungen um. Diese Konzepte werden dann in die Praxis umgesetzt. Durch die Bearbeitung des Materials und ständiges Prüfen, Messen und Testen entwerfen die Konstrukteuere und Konstrukteurinnen dann .
Die Gehäter Konstrukteur - Maschinenbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden