Die Gehälter in Soltau
Die Stadt Soltau, deren Name ursprünglich aufgrund geschichtlicher Gegebenheiten aus den Begriffen Salz (Solt) und Fluss (Au) entstand, befindet sich exakt zwischen den beiden Hansestädten Bremen und Hamburg sowie Hannover. Soltau ist eine Kleinstadt inmitten der schönen Lüneburger Heide. Die Stadt selbst gehört zum Landkreis Soltau-Fallingbostel. Die wohl bekannteste Attraktion dieser Stadt ist de facto der Heidepark Soltau, ein über die Grenzen von Deutschland hinaus beliebter Freizeitpark für die ganze Familie und einer der größten Arbeitgeber der Stadt. Aber auch die Golfanlage sowie viele andere Freizeitangebote hat die facettenreiche Region zu bieten, sodass sich auch im Tourismusbereich ein ansehnliches Jobpotential bietet. Besonders stolz sind die Soltauer Bürger natürlich auf ihre qualitativ hochwertigen Soltau-Thermen und die herausragende medizinische Betreuung.
Das Durchschnittsgehalt für Hotel- u. Gaststättengehilfe in Soltau beträgt 1.654,44 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.553,60 | € 1.755,27 | € 1.654,44 |
Netto | € 864,71 | € 1.184,32 | € 1.024,52 |
Die Berufsbezeichnung des/der Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin ist heute mittlerweile eigentlich bereits überholt und wurde von den Hotel- oder Restaurantfachleuten bzw.
von den Fachgehilfen im Gastgewerbe ersetzt. Der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin arbeitet in der Hotellerie oder in der Gastronomie und nimmt dort unterschiedlichste Aufgabenbereiche wahr. Der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin wird in den Bereichen Catering, an der Rezeption, im Service, auf der Etage, am Buffet oder in anderen Bereichen eingesetzt. Auch im Magazin kann der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin beispielsweise zur Übernahme der Waren und zur Lagerhaltung eingesetzt werden. Aber auch in der Verwaltung kann der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin administrative .
Die Gehäter Hotel- u. Gaststättengehilfe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden