Die Gehälter in Karlsruhe (Baden)
Die ehemalige Residenzstadt Karlsruhe ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Mehrere große Handelsbetriebe haben hier ihren Sitz. Auch der Finanzsektor, die Pharmaindustrie und die Energiewirtschaft bilden eine wichtige Stütze der Wirtschaft von Karlsruhe. Bedeutend ist auch der Binnenhafen, über den große Mengen an Gütern umgeschlagen werden. Die Medienlandschaft ist relativ breit aufgestellt und setzt sich sowohl aus Zeitungen, Radiosendern und Fernsehsendern zusammen. Auch mehrere Forschungseinrichtungen befinden sich in der Stadt. Das Kulturangebot ist auch wie das Nahverkehrssystem sehr gut ausgebaut. Karlsruhe verfügt selbst über keinen eigenen Flughafen, befindet sich jedoch in der Nähe von drei internationalen Flughäfen über die internationale Destinationen erreicht werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Hotel- u. Gaststättengehilfe in Karlsruhe (Baden) beträgt 2.185,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.120,00 | € 3.250,00 | € 2.185,00 |
Netto | € 800,38 | € 1.901,84 | € 1.351,11 |
Die Berufsbezeichnung des/der Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin ist heute mittlerweile eigentlich bereits überholt und wurde von den Hotel- oder Restaurantfachleuten bzw.
von den Fachgehilfen im Gastgewerbe ersetzt. Der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin arbeitet in der Hotellerie oder in der Gastronomie und nimmt dort unterschiedlichste Aufgabenbereiche wahr. Der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin wird in den Bereichen Catering, an der Rezeption, im Service, auf der Etage, am Buffet oder in anderen Bereichen eingesetzt. Auch im Magazin kann der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin beispielsweise zur Übernahme der Waren und zur Lagerhaltung eingesetzt werden. Aber auch in der Verwaltung kann der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin administrative .
Die Gehäter Hotel- u. Gaststättengehilfe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden