Die Gehälter in Wegberg
Die bezaubernde Stadt Wegberg ist seit dem Jahr 1973 Mittelstadt des Kreises Heinsberg und gehört zum Regierungsbezirk Köln in Nordrhein-Westfalen. Durch ihre imposante Landschaftskulisse und ihrem antiken Charme lockt Wegberg viele Besucher in das wundervolle Niederrheinische Tiefland auf der Schwalm-Nette-Platte. Außerdem bietet Wegberg auch eine gute Vernetzung im Osten und Westen des Stadtgebietes. Die Landschaftsgrenze Erkelenzer-Bördelandschaft in der Niederrheinischen Bucht grenzt südlich an Wegberg. Die hier ansässige Apfelkraut- und Rübenkrautfabrik spielt in dieser Gegend genauso eine extrem wichtige Rolle wie der Gewerbe- und Industriepark Wegberg-Wildenrath, in dem viele kleine und mittelständische Unternehmen ansässig sind und die Stadt Wegberg prägen. Das Maximilian-Kolbe-Gymnasium Wegberg, die Edith-Stein-Realschule sowie weitere Bildungseinrichtungen bieten ein umfassendes Weiterbildungsangebot.
Das Durchschnittsgehalt für Gärtner - Zierpflanzenbau in Wegberg beträgt 1.609,09 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.400,00 | € 1.818,18 | € 1.609,09 |
Netto | € 869,53 | € 1.408,75 | € 1.139,14 |
Der Beruf des/r Gärtners/in in der Fachrichtung Zierpflanzen ist ein Beruf, der als Ausbildungsberuf im ganzen Bundesgebiet anerkannt ist. Geregelt ist dies im Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die gesamte Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre. Wer gute Noten erlangt, der hat die Möglichkeit, die Prüfung bereits ein halbes Jahr eher abzuschließen. Neben der Fachrichtung Zierpflanzen gibt es die weiteren Fachrichtungen Baumschule, Garten- und Landschaftsbau, Friedhofsgärtnerei, Gemüsebau, Obstbau und Staudengärtnerei. Die Möglichkeiten sind demnach vielseitig. Wer sich jedoch für den Bereich Gärtner/in für Zierpflanzen entschieden hat, der ist vor allem dafür zuständig, verschiedene Zierpflanzen, also Grünpflanzen oder dergleichen, zu kultivieren. Es werden .
Die Gehäter Gärtner - Zierpflanzenbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden