Die Gehälter in Warendorf
Warendorf liegt eingebettet in die münsterländische Parklandschaft. Als ehemalige Hansestadt hat sie sich den Hauch vergangener Jahrhunderte bewahrt. Dies ist besonders schön am historischen Marktplatz mit seinen imposanten Giebeln zu erkennen. Kleine Gässchen und gepflegte Fachwerkhäuser mit kunstvoll geschnitzten Balken bestimmen das Bild der Altstadt. Warendorf ist vor allem als das Mekka des Pferdesports bekannt. Hier findet sich das Nordrhein-Westfälischen-Landgestüt, das Deutsche Olympia-Komitee für den Reitsport und die Reiterliche Vereinigung mit interessanten und sehenswerten Großveranstaltungen wie Hengstparaden oder Bundeschampionaten. 1975 wurden Freckenhorst, Milte, Einen, Müssingen und Hoetmar eingegliedert und Warendorf wurde Kreisstadt. Warendorf besticht mit heimeliger Atmosphäre und verbindet das traditionelle Erscheinungsbild mit wirtschaftlicher Entwicklung
Das Durchschnittsgehalt für Gärtner - Zierpflanzenbau in Warendorf beträgt 990,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 540,00 | € 1.440,00 | € 990,00 |
Netto | € 397,43 | € 1.029,05 | € 713,24 |
Der Beruf des/r Gärtners/in in der Fachrichtung Zierpflanzen ist ein Beruf, der als Ausbildungsberuf im ganzen Bundesgebiet anerkannt ist. Geregelt ist dies im Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die gesamte Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre. Wer gute Noten erlangt, der hat die Möglichkeit, die Prüfung bereits ein halbes Jahr eher abzuschließen. Neben der Fachrichtung Zierpflanzen gibt es die weiteren Fachrichtungen Baumschule, Garten- und Landschaftsbau, Friedhofsgärtnerei, Gemüsebau, Obstbau und Staudengärtnerei. Die Möglichkeiten sind demnach vielseitig. Wer sich jedoch für den Bereich Gärtner/in für Zierpflanzen entschieden hat, der ist vor allem dafür zuständig, verschiedene Zierpflanzen, also Grünpflanzen oder dergleichen, zu kultivieren. Es werden .
Die Gehäter Gärtner - Zierpflanzenbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden