Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Friseur-Kosmetiker in Berlin beträgt 1.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 500,00 | € 2.100,00 | € 1.300,00 |
Netto | € 426,68 | € 1.423,18 | € 924,93 |
Der/die Friseur-Kosmetiker/in arbeitet meist in Friseur- oder Schönheitssalons und ist dort für die kosmetische Hautpflege und Beratung und für das Haare waschen und schneiden zuständig. Dazu gehört auch die entsprechende Beratung, welche Frisur für den Kunden oder die Kundin geeignet ist, welche Pflegemittel angewandt werden sollten ebenso zur Tätigkeit des/der Friseur-Kosmetikers/in.
In der Kosmetik ist eine Typanalysierung und eine entsprechende Beratung hinsichtlich der kosmetischen Behandlung bis hin zum perfekten Schminken der Kundin von dem/der Friseur-Kosmetiker/in durchzuführen. Friseur-Kosmetiker/innen können auch im Wellnessbereich in Saunen und Bädern oder in Fitnesscentern beschäftigt sein oder in entsprechenden Wellness- und Beautyhotels die Kunden und Kundinnen bedienen. Ebenso können sie im Wellnessbereich Farb- und Typberatungen durchführen, oder ihren Beruf als Friseur-Kosmetiker/in auf großen Kreuzfahrtschiffen ausüben. Eine weitere Möglichkeit bietet auch die Medienbranche, in der Friseur-Kosmetiker/innen als .
Die Gehäter Friseur-Kosmetiker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden