Die Gehälter in Bietigheim-Bissingen
Die Stadt Bietigheim-Bissingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Sie gehört zum Landkreis Ludwigsburg und zum Regierungsbezirk Stuttgart. Insgesamt ist die Stadt in 5 Teile untergliedert. Wirtschaftlich geht es der Stadt sehr gut. Genau deshalb ist es auch möglich, dass sie ohne Schulden auskommen kann. Dies ist sehr selten. Sowohl mit dem Bus, als auch mit der Bahn gelangt man in Bietigheim-Bissingen sehr schnell ans Ziel. Wer mit dem PKW fahren möchte, der wird ebenfalls sehr schnell ans Ziel gelangen. Die Stadt verfügt über insgesamt 6 Gewerbegebiete. Dies ist recht viel. In allen Gewerbegebieten sind zahlreiche Unternehmen ansässig, die die Wirtschaft der Stadt weiterhin ankurbeln.
Das Durchschnittsgehalt für Friseur-Kosmetiker in Bietigheim-Bissingen beträgt 4.170,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.791,67 | € 4.550,00 | € 4.170,84 |
Netto | € 2.134,71 | € 2.834,62 | € 2.484,67 |
Der/die Friseur-Kosmetiker/in arbeitet meist in Friseur- oder Schönheitssalons und ist dort für die kosmetische Hautpflege und Beratung und für das Haare waschen und schneiden zuständig. Dazu gehört auch die entsprechende Beratung, welche Frisur für den Kunden oder die Kundin geeignet ist, welche Pflegemittel angewandt werden sollten ebenso zur Tätigkeit des/der Friseur-Kosmetikers/in.
In der Kosmetik ist eine Typanalysierung und eine entsprechende Beratung hinsichtlich der kosmetischen Behandlung bis hin zum perfekten Schminken der Kundin von dem/der Friseur-Kosmetiker/in durchzuführen. Friseur-Kosmetiker/innen können auch im Wellnessbereich in Saunen und Bädern oder in Fitnesscentern beschäftigt sein oder in entsprechenden Wellness- und Beautyhotels die Kunden und Kundinnen bedienen. Ebenso können sie im Wellnessbereich Farb- und Typberatungen durchführen, oder ihren Beruf als Friseur-Kosmetiker/in auf großen Kreuzfahrtschiffen ausüben. Eine weitere Möglichkeit bietet auch die Medienbranche, in der Friseur-Kosmetiker/innen als .
Die Gehäter Friseur-Kosmetiker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden