Die Gehälter in Bottrop
Die Großstadt Bottrop ist eine Stadt im Ruhrgebiet. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten der Region spielt der Bergbau hier noch eine Rolle. Wenngleich diese auch gering ist. Zum Großteil ist die Wirtschaft der Stadt jedoch von der verarbeitenden Industrie geprägt. So finden sich beispielsweise Logistikunternehmen, aber auch viele Hersteller von Armaturen und Lebensmitteln in der Stadt. Auch das Verlagswesen und der Bereich Autotuning sind vertreten. In Bottrop sind mehrere Zeitungen und ein Radiosender ansässig. Die Stadt ist an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Für den Verkehr innerhalb der Stadt stehen mehrere Buslinien zur Verfügung, die die verschiedenen Stadtteile verbinden.
Das Durchschnittsgehalt für Friseur-Kosmetiker in Bottrop beträgt 2.425,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.350,00 | € 3.500,00 | € 2.425,00 |
Netto | € 713,04 | € 2.382,21 | € 1.547,63 |
Der/die Friseur-Kosmetiker/in arbeitet meist in Friseur- oder Schönheitssalons und ist dort für die kosmetische Hautpflege und Beratung und für das Haare waschen und schneiden zuständig. Dazu gehört auch die entsprechende Beratung, welche Frisur für den Kunden oder die Kundin geeignet ist, welche Pflegemittel angewandt werden sollten ebenso zur Tätigkeit des/der Friseur-Kosmetikers/in.
In der Kosmetik ist eine Typanalysierung und eine entsprechende Beratung hinsichtlich der kosmetischen Behandlung bis hin zum perfekten Schminken der Kundin von dem/der Friseur-Kosmetiker/in durchzuführen. Friseur-Kosmetiker/innen können auch im Wellnessbereich in Saunen und Bädern oder in Fitnesscentern beschäftigt sein oder in entsprechenden Wellness- und Beautyhotels die Kunden und Kundinnen bedienen. Ebenso können sie im Wellnessbereich Farb- und Typberatungen durchführen, oder ihren Beruf als Friseur-Kosmetiker/in auf großen Kreuzfahrtschiffen ausüben. Eine weitere Möglichkeit bietet auch die Medienbranche, in der Friseur-Kosmetiker/innen als .
Die Gehäter Friseur-Kosmetiker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden