die Sammelbestellerin nimmt die Bestellungen von Freunden, Bekannten oder neuen Kunden entgegen und gibt diese entweder per Telefon oder online an den jeweiligen Versandhandel weiter. Er ist bei der Auswahl der Waren behilflich und steht dem Kunden beratend und informativ zur Seite. Der Sammelbesteller bzw. die Sammelbestellerin hält sich über aktuelle Angebote, Saisonangebote oder Preisreduzierungen des Versandhandels auf dem Laufenden, um diese seinen Kunden mitzuteilen. Nach Eingang der Waren beim Sammelbesteller .
Wie viel Sammelbesteller (Versandhandel), Ergebnis Sammelbesteller (Versandhandel)?
bzw. der Sammelbestellerin werden diese den Bestellungen der einzelnen Kunden zugeordnet und zur Abholung oder Auslieferung bereitgestellt.
Die Gehäter Sammelbesteller (Versandhandel) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Städten Deutschlands | Brutto min. € |
Asendorf bei Bruchhausen-Vilsen | € 1.700,00 |
Augsburg, Bayern | € 1.642,11 |
Berlin | € 1.133,60 |
Bielefeld | € 660,00 |
Edenkoben | € 1.700,00 |
Frankfurt am Main | € 1.800,00 |
Freudenstadt | € 401,00 |
Hamburg | € 1.516,67 |
Hannover | € 3.791,67 |
Herten, Westfalen | € 1.320,00 |
Hofheim am Taunus | € 2.043,00 |
Hüven | € 2.943,84 |
Knetzgau | € 1.200,00 |
Köln | € 1.588,89 |
Kornwestheim | € 1.600,00 |
Oberding | € 1.495,00 |
Peine | € 2.296,09 |
Pforzheim | € 2.400,00 |
Potsdam | € 3.250,00 |
Rees | € 1.750,00 |
Rheinstetten (Baden) | € 1.181,82 |
Werne | € 1.848,00 |
Wuppertal | € 1.511,11 |
Weiterhin ist der Sammelbesteller für die Rechnungsstellung der Ware an den Kunden zuständig, empfängt die fälligen Zahlungen und leitet diese an den Versandhandel weiter. Eventuelle Retouren werden an den Sammelbesteller oder die Sammelbestellerin zurückgegeben; dieser veranlasst die Rücksendung an das Versandunternehmen. Den Beruf des Sammelbestellers bzw. der Sammelbestellerin kann man auch ohne abgeschlossene Ausbildung ausüben. Allerdings sollte man über ein gepflegtes Äußeres, Kontaktfreude und ein gewisses Verständnis für Zahlen verfügen. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden