Die Gehälter in Lörrach
Die Kreisstadt Lörrach liegt im südwestlichen Baden-Württemberg, nahe der Schweizer Grenze und der Stadt Basel. Zwei deutsche, eine französische und zwei Schweizer Autobahnen sind einfach und schnell zu erreichen, was die Verkehrsgünstigkeit der Stadt immens steigert. Die B 317 ist die Hauptstraße der Stadt. Auch per regionaler und überregionaler Bahnverbindung ist Lörrach bequem zu erreichen, auch aus Basel her. Die Lage der Stadt ist ideal für eventuellen Pendelverkehr, doch auch die zahlreich vertretene heimische Industrie - wie zum Beispiel eine bekannte deutsche Schokoladenfabrik - hat hier ihren Standort gefunden. In Lörrach gibt es neben der Berufsakademie zahlreiche Schulen mit unterschiedlichen Bildungszielen, eine Gewerbeschule, eine kaufmännische Schule und andere. Auch eine Privat- und eine Waldorfschule sind angesiedelt.
Das Durchschnittsgehalt für Fahrzeuglackierer in Lörrach beträgt 2.900,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.300,67 | € 3.500,00 | € 2.900,34 |
Netto | € 1.467,44 | € 2.063,64 | € 1.765,54 |
Der Fahrzeuglackierer und die Fahrzeuglackiererin haben ihren Beruf in einer dreijährigen Ausbildung erlernt. Ein bestimmter Schulabschluss wird nicht verlangt, aber viele Betriebe bevorzugen Auszubildende mit einem mittleren Schulabschluss.
Der Auszubildende sollte gute Kenntnisse in Mathematik haben und handwerklich geschickt sein und genau arbeiten können. Eine gute körperliche Konstitution ist ebenfalls erforderlich, denn der Beruf ist körperlich anstrengend. Ausserdem muss der Auszubildende absolut farbtüchtig sein. Dr Fahrzeuglackier und die Fahrzeuglackiererin arbeiten sowohl bei der Fahrzeugherstellung als auch in Lackierbetrieben, wo Lackierungen erneuert oder Unfallschäden behoben werden müssen. Sie begutachten das Fahrzeug und legen gemeinsam mit dem Kunden den Umfang der Arbeiten fest. Dann wird das Fahrzeug für die .
Die Gehäter Fahrzeuglackierer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden