Die Gehälter in Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall ist eine Stadt in Baden-Württemberg und liegt zwischen Heilbronn und Stuttgart. In der Region der Stadt haben sich vor allem Handelsbetriebe niedergelassen, eine große Bausparkasse trägt den Namen der Stadt. Eine Firma für Saunabau, ein bekannter Sitz-Hersteller sowie ein großer deutscher Telekommunikationskonzern haben hier ihre Niederlassung. Die Bundesautobahn A6 und die beiden Bundesstraßen B14 und B19 sowie einige regelmäßige Bahnverbindungen machen Schwäbisch Hall zu einem verkehrsmäßig gut erschlossenen Gebiet. Regionaler und lokaler Busverkehr ergänzt das Angebot. Die Fachhochschule Schwäbisch Hall, drei berufliche Schulen sowie eine Krankenpflege-, eine Altenpflege- und eine Heilerziehungspflegeschule, so wie andere ausgezeichnete Lehranstalten sind Teile des vorzüglichen Schulsystems in Schwäbisch Hall.
Das Durchschnittsgehalt für Fahrzeuglackierer in Schwäbisch Hall beträgt 2.045,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.785,33 | € 2.305,33 | € 2.045,33 |
Netto | € 1.211,61 | € 1.472,84 | € 1.342,23 |
Der Fahrzeuglackierer und die Fahrzeuglackiererin haben ihren Beruf in einer dreijährigen Ausbildung erlernt. Ein bestimmter Schulabschluss wird nicht verlangt, aber viele Betriebe bevorzugen Auszubildende mit einem mittleren Schulabschluss.
Der Auszubildende sollte gute Kenntnisse in Mathematik haben und handwerklich geschickt sein und genau arbeiten können. Eine gute körperliche Konstitution ist ebenfalls erforderlich, denn der Beruf ist körperlich anstrengend. Ausserdem muss der Auszubildende absolut farbtüchtig sein. Dr Fahrzeuglackier und die Fahrzeuglackiererin arbeiten sowohl bei der Fahrzeugherstellung als auch in Lackierbetrieben, wo Lackierungen erneuert oder Unfallschäden behoben werden müssen. Sie begutachten das Fahrzeug und legen gemeinsam mit dem Kunden den Umfang der Arbeiten fest. Dann wird das Fahrzeug für die .
Die Gehäter Fahrzeuglackierer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden