Die Gehälter in Ulm (Donau)
Das Durchschnittsgehalt für Fachangestellte für Arbeitsförderung in Ulm (Donau) beträgt 2.331,41 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.846,15 | € 2.816,67 | € 2.331,41 |
Netto | € 1.284,79 | € 1.747,01 | € 1.515,90 |
Auf Grundlage des Sozialgesetzbuches III arbeiten Fachangestellte für Arbeitsförderung in örtlichen Agenturen für Arbeit und in Arbeitsgemeinschaften (hier auf Grundlage des Sozialgesetzbuches II). Im Rahmen ihrer Tätigkeit kümmern sich die Angehörigen dieses Berufes um die Erbringung von internen und externen Dienstleistungen.
Durch ihre Kenntnisse und Erfahrungen eröffnen sich für die Fachangestellte für Arbeitsförderung jedoch auch in anderen Dienstleistungsbranchen Tätigkeitsfelder. Wer sich für diesen Beruf interessiert, hat die Möglichkeit eine dreijährige Ausbildung im öffentlichen Dienst zu absolvieren. Diese ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt. Rechtliche Zugangskriterien für die Ausbildung zum oder zur Fachangestellten für Arbeitsförderung gibt es keine, jedoch berücksichtigen die öffentlichen Verwaltungen vorwiegend Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss. Jugendliche unter 18 Jahren müssen außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können (gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz). Erleichtert wird die Ausbildung, wenn der oder die angehende Fachangestellte für Arbeitsförderung bereits über vertieftes Wissen in den Bereichen Wirtschaft, Mathematik, Deutsch und Datenverarbeitung verfügt. Des Weiteren sollte er oder sie gerne mit Menschen umgehen und kein Problem damit haben kundenorientiert zu arbeiten. Auch eine Neigung zu Büro- und Verwaltungsarbeiten, zum Umgang mit Zahlen und Daten und allgemein zu schriftlicher Tätigkeit ist von Vorteil. Der oder die Auszubildende zum/zur Fachangestellten für Arbeitsförderung erwirbt im Rahmen der Ausbildung verschiedene Kernkompetenzen. Dies sind Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsförderungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Sozialrecht, .
Die Gehäter Fachangestellte für Arbeitsförderung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden