Die Gehälter in Halberstadt
Die fünftgrößte Stadt Sachsen-Anhalts ist ein recht beliebter Ort für Jobsuchende und Gewerbetreibende, denn eine wohl durchdachte Infrastruktur bietet interessante Industriestandorte unterschiedlichster Kategorien. Aber nicht nur der wirtschaftliche Aspekt ist in Halberstadt von Vorteil, sondern auch die turbulente Geschichte der Stadt spielt eine entscheidende Rolle. Denn auch die attraktiven Landschaften ziehen begeisterte Touristen an. Demnach ist die dortige Tourismusbranche besonders gut ausgebaut. Darüber hinaus trägt auch die unmittelbare Nähe zu Schwanebeck, Wegeleben, Harsleben oder Langenstein in Kombination mit den recht guten Verkehrsanbindungen dazu bei, dass sich sowohl die zahlreichen Einwohner der Stadt selbst, als auch die Arbeitnehmer und Unternehmer in der Region Halberstadt sehr wohl fühlen.
Das Durchschnittsgehalt für Drucker - Flachdruck in Halberstadt beträgt 2.558,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.558,00 | € 2.558,00 | € 2.558,00 |
Netto | € 1.327,07 | € 1.895,49 | € 1.611,28 |
Der Drucker und die Druckerin im Flachdruck haben eine dreijährige Ausbildung in ihrem Beruf abgeschlossen und sind mit allen Fertigkeiten und den Umgang der erfoderlichen Maschinen vertraut. Drucker und Druckerinnen der Fachrichtung Flachdruck stellen ein- und mehrfarbige Drucksachen auf Bogen- und Rollenoffsetdruckmaschinen her.
Sie bereiten den Druck vor, drucken an und steuern bzw. kontrollieren den Druckprozess.Sie arbeiten in erster Linie in Druckereien, die Drucksachen im Flachdruckverfahren fertigen, z.B. Zeitungen, Prospekte oder Kataloge. Dazu verwenden sie verschiedenen Maschinen. Eine Zeitung wird beispoielsweise auf einer ganz anderen Maschine hergestellt als ein Flyer. Das müssen die Drucker und Druckerinnen bedenken. Sie sind verantwortlich für die Einstellung der Maschinen. Große Druckmaschinen sind computergesteuert .
Die Gehäter Drucker - Flachdruck basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden