Die Gehälter in Würzburg
Die bayrische Stadt Würzburg, die auch Bischofssitz ist, verfügt mit der Würzburger Residenz über ein UNESCO Weltkulturerbe. Die Universitätsstadt Würzburg ist mit zahlreichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein wichtiger Bildungs- und Wissenschaftsstandort. Auch die Maschinenbauindustrie spielt eine große Rolle in der Stadt. Auch Handel und Dienstleistungen sind stark ausgeprägt. Mehrere Rundfunksender sind in Würzburg ansässig und berichten von hier aus. Auch der Tourismus ist ein nicht unbedeutender wirtschaftlicher Faktor in der Stadt. Würzburg verfügt über zahlreiche, interessante Bauwerke und Sehenswürdigkeiten. Das kulturelle Leben wird durch Veranstaltungen, Theateraufführungen und Museumsausstellungen belebt. Die Stadt bildet einen Knotenpunkt des Autobahnsystems und ist auch an das Schienennetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Drucker - Flachdruck in Würzburg beträgt 2.320,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.600,00 | € 3.040,00 | € 2.320,00 |
Netto | € 1.125,54 | € 1.860,01 | € 1.492,78 |
Der Drucker und die Druckerin im Flachdruck haben eine dreijährige Ausbildung in ihrem Beruf abgeschlossen und sind mit allen Fertigkeiten und den Umgang der erfoderlichen Maschinen vertraut. Drucker und Druckerinnen der Fachrichtung Flachdruck stellen ein- und mehrfarbige Drucksachen auf Bogen- und Rollenoffsetdruckmaschinen her.
Sie bereiten den Druck vor, drucken an und steuern bzw. kontrollieren den Druckprozess.Sie arbeiten in erster Linie in Druckereien, die Drucksachen im Flachdruckverfahren fertigen, z.B. Zeitungen, Prospekte oder Kataloge. Dazu verwenden sie verschiedenen Maschinen. Eine Zeitung wird beispoielsweise auf einer ganz anderen Maschine hergestellt als ein Flyer. Das müssen die Drucker und Druckerinnen bedenken. Sie sind verantwortlich für die Einstellung der Maschinen. Große Druckmaschinen sind computergesteuert .
Die Gehäter Drucker - Flachdruck basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden