Die Gehälter in Pfungstadt
Genau ist die Stadt Pfungstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu finden - im Bundesland Hessen. Hier kommen sowohl Naturliebhaber wie auch Kulturfreunde gleichermaßen auf ihre Kosten. Neben dem Pfungstädter Moor und dem Pfungstädter Galgen gibt es mehrere sehenswerte Bauwerke. Verkehrstechnisch liegt die Stadt sehr günstig zwischen den Autobahnen A 5 und A 67. Außerdem ist Pfungstadt durch eine Buslinie an das Busnetz und Straßenbahnnetz des nahen Darmstadt angeschlossen. Die Wirtschaft des Ortes ist im wesentlichen geprägt von zahlreichen Industriebetrieben, unter anderem der Elektro- und Feinmechanik, und mittelständischen Handwerksbetrieben. Pfungstadt verfügt über ein sehr gutes Bildungsangebot mit mehreren Grundschulen sowie einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe und einer Sonderschule.
Das Durchschnittsgehalt für Drucker - Flachdruck in Pfungstadt beträgt 2.800,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.400,00 | € 3.200,00 | € 2.800,00 |
Netto | € 1.611,90 | € 1.878,53 | € 1.745,22 |
Der Drucker und die Druckerin im Flachdruck haben eine dreijährige Ausbildung in ihrem Beruf abgeschlossen und sind mit allen Fertigkeiten und den Umgang der erfoderlichen Maschinen vertraut. Drucker und Druckerinnen der Fachrichtung Flachdruck stellen ein- und mehrfarbige Drucksachen auf Bogen- und Rollenoffsetdruckmaschinen her.
Sie bereiten den Druck vor, drucken an und steuern bzw. kontrollieren den Druckprozess.Sie arbeiten in erster Linie in Druckereien, die Drucksachen im Flachdruckverfahren fertigen, z.B. Zeitungen, Prospekte oder Kataloge. Dazu verwenden sie verschiedenen Maschinen. Eine Zeitung wird beispoielsweise auf einer ganz anderen Maschine hergestellt als ein Flyer. Das müssen die Drucker und Druckerinnen bedenken. Sie sind verantwortlich für die Einstellung der Maschinen. Große Druckmaschinen sind computergesteuert .
Die Gehäter Drucker - Flachdruck basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden