Die Gehälter in Mülheim-Kärlich
Mühlheim Kärlich befindet sich in Rheinland-Pfalz in der Nähe von Koblenz. Die Stadt liegt im Grünen. Überall gibt es Wiesen und blühen Obstbäume, außerdem gibt es auch Weinreben und Waldgebiete. In den Grillhütten kann man mit den Freunden zusammen sitzen und einen gemütlichen Abend verbringen. Obwohl diese Stadt ziemlich klein ist und keine typische industrielle Stadt ist, besitzt die Stadt einen ziemlich wichtigen Gewerbepark. In dem Gewerbepark sind viele Unternehmen zu finden, die den Einwohnern entsprechend Arbeitsplätze bieten und trotz des großen Gewerbegebietes befinden sich noch ziemlich viele Grünflächen in Mühlheim Kärlich. Das Freizeitbad Tauris sorgt vor allem im Sommer für die nötige Abkühlung.
Das Durchschnittsgehalt für Drogist in Mülheim-Kärlich beträgt 3.217,21 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.106,13 | € 3.328,29 | € 3.217,21 |
Netto | € 1.857,82 | € 2.379,35 | € 2.118,59 |
Ein/eine Drogist/in arbeitet im Bereich des pharmazeutischen Handels und nimmt sowohl fachliche, wie auch kaufmännische Arbeiten und Aufgaben innerhalb des Betriebes wahr. In der Regel arbeitet der/die Drogist/in in einer Drogerie oder in einer Apotheke, aber auch im pharmazeutischen und pharmanahen Groß-.
Und Einzelhandel, bzw. in der Pharmaindustrie. Zu den Produkten, die in dieser Branche verkauft werden, zählen vor allem gesundheitsfördernde Präparate, rezeptfreie Medikamente und Arzneimittel, die frei verkauft werden können wie auch Mittel zur Erhaltung und Förderung der Schönheit, diverse Diät- und Reformprodukte, Nahrungsergänzungsmittel sowie Kosmetik- und Parfümerieartikel. Zum Angebot vieler Drogerien gehören auch die Ausarbeitung von Filmen und Fotos, sowie verschiedene Produkte im Bereich der Chemikalien und Produkten zur Schädlingsbekämpfung. Eine der Hauptaufgaben des Drogisten/der Drogistin liegt in der ausführlichen Kundenberatung. Im Drogeriebereich gibt es .
Die Gehäter Drogist basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden