Die Gehälter in Offenbach am Main
Die Stadt Offenbach am Main liegt in Hessen in der Nähe von Frankfurt. Die Stadt ist seit jeher Sitz namhafter Unternehmen, wenngleich auch die Namen im Laufe der Zeit gewechselt haben. Offenbach am Main ist ein wichtiger Standort für große Unternehmen in den Bereichen Gerätebau und Kunststoffindustrie, aber ist auch ein großer Dienstleistungsstandort. Auch der Finanz- und Versicherungssektor ist in der Stadt stark vertreten. Offenbach am Main ist auch ein Zentrum des Grafikdesigns. Zudem ist auch die Automobilindustrie stark präsent. Die moderne Stadt ist an das Autobahnsystem angeschlossen und besitzt einen Bahnhof sowie einen Hafen. Innerhalb der Stadt verkehren Busse.
Das Durchschnittsgehalt für Drogist in Offenbach am Main beträgt 1.912,02 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 803,24 | € 3.020,80 | € 1.912,02 |
Netto | € 617,63 | € 1.891,17 | € 1.254,40 |
Ein/eine Drogist/in arbeitet im Bereich des pharmazeutischen Handels und nimmt sowohl fachliche, wie auch kaufmännische Arbeiten und Aufgaben innerhalb des Betriebes wahr. In der Regel arbeitet der/die Drogist/in in einer Drogerie oder in einer Apotheke, aber auch im pharmazeutischen und pharmanahen Groß-.
Und Einzelhandel, bzw. in der Pharmaindustrie. Zu den Produkten, die in dieser Branche verkauft werden, zählen vor allem gesundheitsfördernde Präparate, rezeptfreie Medikamente und Arzneimittel, die frei verkauft werden können wie auch Mittel zur Erhaltung und Förderung der Schönheit, diverse Diät- und Reformprodukte, Nahrungsergänzungsmittel sowie Kosmetik- und Parfümerieartikel. Zum Angebot vieler Drogerien gehören auch die Ausarbeitung von Filmen und Fotos, sowie verschiedene Produkte im Bereich der Chemikalien und Produkten zur Schädlingsbekämpfung. Eine der Hauptaufgaben des Drogisten/der Drogistin liegt in der ausführlichen Kundenberatung. Im Drogeriebereich gibt es .
Die Gehäter Drogist basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden