Die Gehälter in Nürnberg, Mittelfranken
Die Großstadt Nürnberg liegt in Bayern und ist ein wichtiger Standort der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier stark vertreten. Einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten auch die zahlreichen Druckereien der Stadt. Auch Unternehmen aus der Werbung und Medienunternehmen sind hier angesiedelt. Nürnberg ist aber auch High Tech Standort mit vielen Unternehmen der Kommunikationstechnik. Nürnberg verfügt über ein bedeutendes Messezentrum. Nürnberg ist Knotenpunkt wichtiger Verkehrswege und ist daher sehr gut an das Schienen und Straßennetz angebunden. Die Stadt verfügt über ein U-Bahn und Straßenbahnnetz, sowie zahlreiche Buslinien, die die Punkte innerhalb der Stadt verbinden. Auch ein internationaler Flughafen ist vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) in Nürnberg, Mittelfranken beträgt 3.500,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 5.000,00 | € 3.500,00 |
Netto | € 1.409,56 | € 2.863,45 | € 2.136,51 |
Wer Dipl.-Wirtschaftsjurist/in (FH) werden möchte, der sollte zunächst ein Studium an einer Fachhochschule absolvieren.
Hierbei gibt es die Möglichkeit, dieses Fach einzeln zu studieren. Jedoch kann es auch im Zusammenhang mit einem BWL-Studium absolviert werden. Die Regelstudiendauer liegt zwischen drei und vier Jahren. In dieser Zeit sollte das Studium unbedingt beendet sein. Nach diesem Studium ergeht der so genannte Bachelorabschluss. Dies ist deshalb von Vorteil, weil Wirtschaftsjuristen/innen somit die Möglichkeit haben, sofort in den Beruf einzusteigen und damit Geld zu verdienen. Ist ein Diplom erwünscht, so verlängert sich die Dauer des Studiums noch einmal um vier bis fünf Jahre. Hierbei hängt es davon ab, auf welche Art und Weise das weiterführende Studium absolviert .
Die Gehäter Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden