Die Gehälter in Gevelsberg
Gevelsberg liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Ennepe-Ruhr-Kreis. Erste Spuren menschlicher Besiedelung auf dem Stadtgebiet von Gevelsberg stammen aus der Steinzeit. Gevelsberg wird als "Milinchusen" erstmals im Jahr 1096 urkundlich erwähnt. Im 19. Jahrhundert blühte die Wirtschaft in Gevelsberg auf. Hammerwerke durch Wasserkraft fertigten verschiedene Kleineisenprodukte. Die Bevölkerungszahlen stiegen stark an, es wurden zahlreiche Wohnhäuser, Villen und Fabrikanlagen gebaut, die noch heute das Stadtbild von Gevelsberg prägen. Die Industrie von Gevelsberg ist durch Unternehmen der Metallbranche und des Maschinenbaus geprägt. Gevelsberg hat über die Autobahn A 1 eine gute Verkehrsanbindung. Der Hauptbahnhof von Gevelsberg gilt als kleinster Hauptbahnhof der Bundesrepublik. Von hier aus sind Hagen, Wuppertal, Düsseldorf und Mönchengladbach zu erreichen.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ökonom (Uni) in Gevelsberg beträgt 2.843,75 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.708,33 | € 2.979,17 | € 2.843,75 |
Netto | € 1.701,02 | € 1.830,71 | € 1.765,87 |
Der/die Dipl.-Ökonom/in (Uni) kann in den verschiedensten Branchen tätig sein, da fast in jedem Wirtschaftssektor für ihn/sie mögliche Arbeiten anfallen.
Der/die Dipl.-Ökonom/in (Uni) ist durch das Studium und das fundierte Wissen spezialisiert, Lösungen in allen betriebsübergreifenden und gesamtwirtschaftlichen Problemstellungen zu finden. Auch für betriebswirtschaftliche Angelegenheiten in der wirtschaftlichen Praxis ist der/die Dipl.-Ökonom/in (Uni) der/die spezialisierte Fachmann/frau. Als Dipl.-Ökonom/in (Uni) können sowohl leitende und entscheidende Funktionen eingenommen werden oder auch Managerpositionen übernommen werden. Eine weitere Möglichkeit innerhalb des Arbeitsspektrums des/r Dipl.-Ökonomen/in (Uni) stellen auch spezialisierte Sachbearbeiteraufgaben dar. Der/die Dipl.-Ökonom/in (Uni) kann sowohl in Forschung, Planung, Organisation, .
Die Gehäter Dipl.-Ökonom (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden