Die Gehälter in Peine
Die Kreisstadt Peine in Niedersachsen war bis Anfang der Siebziger Jahre ein Stahlbauzentrum. Nach der Stahlkrise haben sich hier zahlreiche Industrieunternehmen und Handelsbetriebe angesiedelt, so dass sich die Stadt seither im konstanten Aufschwung befindet. Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten findet man in den Bereichen Unterhaltungselektronik, Lebensmittelherstellung, Kunststoff- und Metallverarbeitung, sowie Daten- und Kommunikationselektronik. Auch in zahlreichen kleinen Einzelhandelsunternehmen finden sich Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Autobahn A2 und die Bundesstraßen B65 und B494, sowie Busse und Züge machen die Stadt zu einem verkehrstechnisch gut erschlossenen Gebiet. Neben den allgemeinen und höheren Schulen kann Peine eine Kreisvolkshochschule aufweisen, sowie eine berufsbildende Schule. Die Nachbarschaft zu Braunschweig und Hannover ergibt weitere Möglichkeiten zu Beruf und Bildung.
Das Durchschnittsgehalt für Betriebswirt (staatl. gepr.) - Marketing in Peine beträgt 5.789,48 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.263,16 | € 6.315,79 | € 5.789,48 |
Netto | € 3.071,96 | € 3.839,24 | € 3.455,60 |
Wer die Fachrichtung Marketing studieren möchte, der kann dies entweder an einer Universität oder aber auch an einer Fachhochschule erledigen. Ist ein Abschluss als Betriebswirt/in gewünscht, so kann die Fachrichtung allerdings nicht einzeln studiert werden, sondern nur im Zusammenhang mit einem Betriebswirtschaftsstudium.
Die Regelstudienzeit liegt zwischen 3 und 4 Jahren, je nachdem, wie gut der Student ist und wie er sich anstrengt. Der mit der Beendigung des Studiums erlangte Abschluss ist ein so genannter Bachelorabschluss. Nach Absolvierung ist man so zu sagen ein/e staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in in der Fachrichtung Marketing. Auch ein anschließendes Masterstudium ist möglich. Dies verlängert die Regelstudienzeit noch einmal .
Die Gehäter Betriebswirt (staatl. gepr.) - Marketing basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden