Die Gehälter in Gevelsberg
Gevelsberg liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Ennepe-Ruhr-Kreis. Erste Spuren menschlicher Besiedelung auf dem Stadtgebiet von Gevelsberg stammen aus der Steinzeit. Gevelsberg wird als "Milinchusen" erstmals im Jahr 1096 urkundlich erwähnt. Im 19. Jahrhundert blühte die Wirtschaft in Gevelsberg auf. Hammerwerke durch Wasserkraft fertigten verschiedene Kleineisenprodukte. Die Bevölkerungszahlen stiegen stark an, es wurden zahlreiche Wohnhäuser, Villen und Fabrikanlagen gebaut, die noch heute das Stadtbild von Gevelsberg prägen. Die Industrie von Gevelsberg ist durch Unternehmen der Metallbranche und des Maschinenbaus geprägt. Gevelsberg hat über die Autobahn A 1 eine gute Verkehrsanbindung. Der Hauptbahnhof von Gevelsberg gilt als kleinster Hauptbahnhof der Bundesrepublik. Von hier aus sind Hagen, Wuppertal, Düsseldorf und Mönchengladbach zu erreichen.
Das Durchschnittsgehalt für Betriebswirt (staatl. gepr.) - Marketing in Gevelsberg beträgt 3.234,80 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.500,00 | € 4.969,60 | € 3.234,80 |
Netto | € 1.069,54 | € 3.028,40 | € 2.048,97 |
Wer die Fachrichtung Marketing studieren möchte, der kann dies entweder an einer Universität oder aber auch an einer Fachhochschule erledigen. Ist ein Abschluss als Betriebswirt/in gewünscht, so kann die Fachrichtung allerdings nicht einzeln studiert werden, sondern nur im Zusammenhang mit einem Betriebswirtschaftsstudium.
Die Regelstudienzeit liegt zwischen 3 und 4 Jahren, je nachdem, wie gut der Student ist und wie er sich anstrengt. Der mit der Beendigung des Studiums erlangte Abschluss ist ein so genannter Bachelorabschluss. Nach Absolvierung ist man so zu sagen ein/e staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in in der Fachrichtung Marketing. Auch ein anschließendes Masterstudium ist möglich. Dies verlängert die Regelstudienzeit noch einmal .
Die Gehäter Betriebswirt (staatl. gepr.) - Marketing basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden