Die Gehälter in Nürnberg, Mittelfranken
Die Großstadt Nürnberg liegt in Bayern und ist ein wichtiger Standort der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier stark vertreten. Einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten auch die zahlreichen Druckereien der Stadt. Auch Unternehmen aus der Werbung und Medienunternehmen sind hier angesiedelt. Nürnberg ist aber auch High Tech Standort mit vielen Unternehmen der Kommunikationstechnik. Nürnberg verfügt über ein bedeutendes Messezentrum. Nürnberg ist Knotenpunkt wichtiger Verkehrswege und ist daher sehr gut an das Schienen und Straßennetz angebunden. Die Stadt verfügt über ein U-Bahn und Straßenbahnnetz, sowie zahlreiche Buslinien, die die Punkte innerhalb der Stadt verbinden. Auch ein internationaler Flughafen ist vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Betriebswirt (BA) - Verwaltung und Organisation in Nürnberg, Mittelfranken beträgt 5.652,18 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.217,39 | € 6.086,96 | € 5.652,18 |
Netto | € 2.827,89 | € 3.956,12 | € 3.392,01 |
Betriebswirte und Betriebswirtinnen (BA) für Verwaltung und Organisation sind in unterschiedlichen Betrieben in allen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft tätig. Sie kümmern sich um den sinnvollen und reibungslosen Verwaltungs- und Organisationsablauf in ihrem Bereich oder in ihrem Betrieb.
Zu ihren Arbeitsgebieten gehören Produktion und Logistik, Investition und Finanzierung, Personal, Marketing, Strategisches Management, Projektmanagement und Organisation. Durch Kosten- und Innovationsdruck müssen zeitgemäße Steuerungskonzepte entwickelt und ökonomische Elemente und Methoden eingesetzt werden. Hierbei prüfen sie die Organisation des Aufbaus und Ablaufs sowie die verschiedenen Verwaltungsvorgänge im Betrieb. Sie analysieren die entsprechenden betrieblichen Konzepte und erarbeiten Verbesserungsmöglichkeiten .
Die Gehäter Betriebswirt (BA) - Verwaltung und Organisation basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden