Die Gehälter in Suhl
Die zahlreichen Einwohner der kreisfreien Stadt Suhl bezeichnen ihre Heimat immer wieder gern liebevoll als das "Tor zum schönen Thüringer Wald". Aber auch die Bezeichnung der "Waffenstadt Suhl" wird erwähnt - seit dem Jahre 2005 ist diese Namensgebung sogar offiziell bestätigt. Diese liegt jedoch einzig begründet in ihrer geschichtsträchtigen Zeit der Waffenherstellung. Suhl liegt inmitten von Thüringen und stellt das offizielle Oberzentrum Südthüringens dar. Ein prägendes Stadtbild ist übrigens die Plattenbauweise, welche sicherlich nicht unbedingt zur Verschönerung der Stadt Suhl beizutragen vermag. Entsprechend trist sieht es zeitweise auch in der Region selbst aus. Dementsprechend suchen - insbesondere auch die jungen Menschen - ihre beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten in den größeren Städten Thüringens.
Das Durchschnittsgehalt für Betriebswirt (BA) - Verwaltung und Organisation in Suhl beträgt 3.005,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.005,00 | € 3.005,00 | € 3.005,00 |
Netto | € 2.134,05 | € 2.134,05 | € 2.134,05 |
Betriebswirte und Betriebswirtinnen (BA) für Verwaltung und Organisation sind in unterschiedlichen Betrieben in allen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft tätig. Sie kümmern sich um den sinnvollen und reibungslosen Verwaltungs- und Organisationsablauf in ihrem Bereich oder in ihrem Betrieb.
Zu ihren Arbeitsgebieten gehören Produktion und Logistik, Investition und Finanzierung, Personal, Marketing, Strategisches Management, Projektmanagement und Organisation. Durch Kosten- und Innovationsdruck müssen zeitgemäße Steuerungskonzepte entwickelt und ökonomische Elemente und Methoden eingesetzt werden. Hierbei prüfen sie die Organisation des Aufbaus und Ablaufs sowie die verschiedenen Verwaltungsvorgänge im Betrieb. Sie analysieren die entsprechenden betrieblichen Konzepte und erarbeiten Verbesserungsmöglichkeiten .
Die Gehäter Betriebswirt (BA) - Verwaltung und Organisation basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden