Die Gehälter in Singen (Hohentwiel)
Singen (Hohentwiel) liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Es gehört zum Regierungsbezirk Freiburg. In Singen haben sich in der Vergangenheit zahlreiche große Unternehmen angesiedelt. Jedoch gibt es hier auch einige mittelständische Unternehmen. All diese Unternehmen bieten viele Arbeitsplätze für die Bewohner der Stadt und sorgen für eine ausgeglichene wirtschaftliche Situation Singens. Eines der bekanntesten hier ansässigen Unternehmen ist die Maggi AG. Für Geschichtsinteressierte ist vor allem das Archäologische Hegau-Museum etwas sehr Besonderes. Die frühen Besiedlungen dieses Gebietes lassen sich in diesem Museum nachvollziehen. Jedes Jahr im Juni findet das Singener Stadtfest statt. Es wird mit viel Musik und anderen Unterhaltungsfaktoren gefeiert.
Das Durchschnittsgehalt für Assistent - Steuerberatung in Singen (Hohentwiel) beträgt 2.683,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.450,00 | € 2.916,00 | € 2.683,00 |
Netto | € 1.568,92 | € 1.800,19 | € 1.684,56 |
Der/die Assistent/in - Steuerberatung übernimmt beratende Tätigkeiten hinsichtlich der Steuererklärungen und steuerrelevanten Auswirkungen von Geschäftsvorgängen sowohl für Privatpersonen als auch für Kleinunternehmen und Unternehmen der Industrie und des Handels. Für bilanzierungspflichtige Unternehmen übernehmen die Assistenten/innen - Steuerberatung auch die Erstellung der Bilanzen und die dazugehörige Beratung und Auswertung.
Des Weiteren beraten sie die Mandanten des Steuerberaters in betriebswissenschaftlicher, steuerrechtlicher und auch vermögensrechtlicher Hinsicht. Der/die Assistent/in - Steuerberatung erstellt Konzepte zur Steuerentlastung der Privatpersonen und der Betriebe und unterstützen diese, eine Steuerersparnis zu erwirken. Bei Außenprüfungen in Betrieben unterstützen die Assistenten/innen - Steuerberatung den Steuerberater bei .
Die Gehäter Assistent - Steuerberatung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden