Die Gehälter in Helmstedt
Die Kreisstadt Helmstedt befindet sich in dem Bundesland Niedersachsen. Hierbei handelt es sich um das Zentrum der Region. Zudem liegen weitere große Städte von Niedersachsen und auch Sachsen-Anhalt nur wenige Kilometer entfernt von Helmstedt. In den letzten Jahren hat sich eine Vielzahl von Unternehmen für den Standort Helmstedt entschieden. Der Grund hierfür ist in erster Linie die zentrale Lage der Stadt und eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur. Unter anderem hat sich die Zentrale einer der wichtigsten Banken des Landes in Helmstedt niedergelassen. Bei dieser handelt es sich zudem um einen der wohl wichtigsten Arbeitgeber des Ortes. Auf Grund einer Vielzahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen kann zudem von einer stabilen Wirtschaftslage gesprochen werden. In den Betrieben arbeitet auch eine Vielzahl von Pendlern der umliegenden Städte.
Das Durchschnittsgehalt für Assistent - Steuerberatung in Helmstedt beträgt 2.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 2.800,00 | € 2.300,00 |
Netto | € 1.224,16 | € 1.673,66 | € 1.448,91 |
Der/die Assistent/in - Steuerberatung übernimmt beratende Tätigkeiten hinsichtlich der Steuererklärungen und steuerrelevanten Auswirkungen von Geschäftsvorgängen sowohl für Privatpersonen als auch für Kleinunternehmen und Unternehmen der Industrie und des Handels. Für bilanzierungspflichtige Unternehmen übernehmen die Assistenten/innen - Steuerberatung auch die Erstellung der Bilanzen und die dazugehörige Beratung und Auswertung.
Des Weiteren beraten sie die Mandanten des Steuerberaters in betriebswissenschaftlicher, steuerrechtlicher und auch vermögensrechtlicher Hinsicht. Der/die Assistent/in - Steuerberatung erstellt Konzepte zur Steuerentlastung der Privatpersonen und der Betriebe und unterstützen diese, eine Steuerersparnis zu erwirken. Bei Außenprüfungen in Betrieben unterstützen die Assistenten/innen - Steuerberatung den Steuerberater bei .
Die Gehäter Assistent - Steuerberatung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden