Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Assistent - Steuerberatung in Stuttgart beträgt 3.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 4.500,00 | € 3.250,00 |
Netto | € 1.344,26 | € 2.508,81 | € 1.926,54 |
Der/die Assistent/in - Steuerberatung übernimmt beratende Tätigkeiten hinsichtlich der Steuererklärungen und steuerrelevanten Auswirkungen von Geschäftsvorgängen sowohl für Privatpersonen als auch für Kleinunternehmen und Unternehmen der Industrie und des Handels. Für bilanzierungspflichtige Unternehmen übernehmen die Assistenten/innen - Steuerberatung auch die Erstellung der Bilanzen und die dazugehörige Beratung und Auswertung.
Des Weiteren beraten sie die Mandanten des Steuerberaters in betriebswissenschaftlicher, steuerrechtlicher und auch vermögensrechtlicher Hinsicht. Der/die Assistent/in - Steuerberatung erstellt Konzepte zur Steuerentlastung der Privatpersonen und der Betriebe und unterstützen diese, eine Steuerersparnis zu erwirken. Bei Außenprüfungen in Betrieben unterstützen die Assistenten/innen - Steuerberatung den Steuerberater bei .
Die Gehäter Assistent - Steuerberatung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden