Die Gehälter in Mühldorf am Inn
Das beschauliche Städtchen Mühldorf am Inn ist in optischer Hinsicht überaus ansprechend. Mühldorf am Inn verfügt über ein riesiges Waldgebiet mit Feldern, Wiesen und einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt. Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung wird seitens der Behörden in Mühldorf am Inn sehr viel unternommen, was auch dafür spricht, dass sich Beruf und Familie in dieser Region sehr gut vereinbaren lassen. So befinden sich beispielsweise in der Stadt mehr als 14 Kinderbetreuungsstätten, Sportvereine und viele Freizeitmöglichkeiten. Darüber hinaus ist auch die Zahl der vorhandenen Bildungseinrichtungen erwähnenswert: Grund- und Hauptschulen, eine private Wirtschaftsschule, eine Förderschule sowie einige andere Schulformen - inklusive einer Musik- und einer Volkshochschule - sind hier vertreten.
Das Durchschnittsgehalt für Löter in Mühldorf am Inn beträgt 1.107,20 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.107,20 | € 1.107,20 | € 1.107,20 |
Netto | € 667,51 | € 882,52 | € 775,02 |
Der/die Löter/in erstellt nicht lösbare, stoffschlüssige Verbindungen zwischen verschiedenen Metallen. Dazu werden Lötverfahren wie Hart-, Weich- oder Bleilöten verwendet.
Arbeitsstellen findet der/die Löter/in vor allem in Betrieben der Elektroindustrie zum Beispiel bei der Herstellung von elektronischen Bauelementen oder Geräten der Unterhaltungselektronik. Aber auch Metallverarbeitungs- und Maschinenbaubranchen, sowie Betriebe des Fahrzeugbaus bieten Beschäftigungsmöglichkeiten für den/die Löter/in. Um die Tätigkeit als Löter/in auszuüben ist keine spezielle Ausbildung notwendig. Berufserfahrung in elektrotechnischen oder Metall verarbeitenden Betrieben ist von großem Vorteil. Der/die Löter/in reinigt zunächst die Lötstellen, der zu verbindenden Teile von Fetten, Farben, Schmutz und Oxiden. Dann bringt er das Flussmittel auf, welches eine Oxidbildung während des Lötvorgangs .
Die Gehäter Löter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden