Die Gehälter in Gaggenau
Die im Westen liegende Kreisstadt Gaggenau gehört zu dem Bundesland Baden-Württemberg. Malsch, Marxzell, Bad Herrenalb, Loffenau, Gernsbach, Baden-Baden, Kuppenheim, Bischweier und Muggensturm sind angrenzende Städte und Gemeinden der historischen Einkaufsstadt Gaggenau. Nicht weit von der am Stadtzentrum Gaggenaus angrenzenden Bundesstraße B 462 ist die zweitgrößte Stadt des Landkreises Rastatt, Baden-Baden beheimatet. Die ständig wachsende Stadt Gaggenau, bietet attraktive Bauwerke und Denkmäler sowie regelmäßige Veranstaltungen an. Gaggenaus Wirtschaftsstandort stellen die dort ansässigen Unternehmen Daimler AG, Mercedes-Benz Werk dar, welche die größten Arbeitgeber dieser Stadt sind. Der Landkreis Rastatt ist Träger der gewerblichen Schule "Carl-Benz-Schule" und bietet noch einige andere wichtige Bildungseinrichtungen.
Das Durchschnittsgehalt für Löter in Gaggenau beträgt 1.760,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.680,00 | € 1.840,00 | € 1.760,00 |
Netto | € 1.168,38 | € 1.253,62 | € 1.211,00 |
Der/die Löter/in erstellt nicht lösbare, stoffschlüssige Verbindungen zwischen verschiedenen Metallen. Dazu werden Lötverfahren wie Hart-, Weich- oder Bleilöten verwendet.
Arbeitsstellen findet der/die Löter/in vor allem in Betrieben der Elektroindustrie zum Beispiel bei der Herstellung von elektronischen Bauelementen oder Geräten der Unterhaltungselektronik. Aber auch Metallverarbeitungs- und Maschinenbaubranchen, sowie Betriebe des Fahrzeugbaus bieten Beschäftigungsmöglichkeiten für den/die Löter/in. Um die Tätigkeit als Löter/in auszuüben ist keine spezielle Ausbildung notwendig. Berufserfahrung in elektrotechnischen oder Metall verarbeitenden Betrieben ist von großem Vorteil. Der/die Löter/in reinigt zunächst die Lötstellen, der zu verbindenden Teile von Fetten, Farben, Schmutz und Oxiden. Dann bringt er das Flussmittel auf, welches eine Oxidbildung während des Lötvorgangs .
Die Gehäter Löter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden