Die Gehälter in Bückeburg
Die Stadt Bückeburg liegt im Bundesland Niedersachsen und gehört zum Landkreis Schaumburg. In der Stadt befindet sich der Niedersächsische Staatsgerichtshof. Die Stadt verfügt über ein ausgezeichnetes Bildungswesen und kann alle schulischen Einrichtungen von der Grundschule bis zum Gymnasium vorweisen. Auch eine berufsbildende Schule und eine Musikschule sind eingerichtet. Über die beiden Bundesstraßen B65 und B83 ist das Stadtgebiet aus jeder Richtung erreichbar. Die Bundesautobahn A2 bindet Bückeburg an den Fernverkehr an. Zahlreiche Zugverbindungen und eine S-Bahnlinie versorgen den öffentlichen Personenverkehr. Die Wirtschaft in der Stadt setzt sich aus kleinen bis mittelständischen Unternehmen aus dem Einzelhandel, dem Handwerk und der Dienstleistungsbranche zusammen.
Das Durchschnittsgehalt für Handelsfachwirt in Bückeburg beträgt 2.900,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.300,00 | € 4.500,00 | € 2.900,00 |
Netto | € 1.037,10 | € 2.979,12 | € 2.008,11 |
Der Handelsfachwirt und die Handelsfachwirtin haben eine Ausbildung in einem Beruf des kaufmännischen Bereichs abgeschlossen und sich dann zum Handelsfachwirt oder zur Handelsfachwirtin weitergebildet. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit sechs Monate und in Teilzeit ein bis eineinhalb Jahre.
Nach der Witerbildung wird der Handelsfachwirt in verantwortlichen Posotionen eingesetzt und übernimmt Führungsaufgaben. Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten in den betrieblichen Funktionsbereichen Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, Beschaffung oder Personal. Sie planen, steuern, kontrollieren und betreuen Geschäftsprozesse, setzen dabei die von der Geschäftsleitung vorgegebenen Richtlinien und Maßnahmen um und führen die Mitarbeiter in ihrem Verantwortungsbereich. Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten in Einzel- und Großhandelsunternehmen aller Wirtschaftsbereiche: in Einzelhandelsgeschäften und -ketten, Filialgeschäften .
Die Gehäter Handelsfachwirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden