Die Gehälter in Trier
Die Stadt Trier hat eine Geschichte, die mehr als 2000 Jahre alt ist und liegt in Rheinland Pfalz. In Trier sind wichtige Unternehmen der Zigarettenindustrie ansässig. Aber auch Maschinenbauunternehmen, Finanzunternehmen und Betriebe der Fahrzeugindustrie, sowie der Telekommunikation befinden sich in der Stadt. Einen wichtigen Wirtschaftsfaktor stellt auch die Hafenanlage der Stadt dar, wo Güter und Container umgeschlagen werden, um auf der Mosel weiter transportiert zu werden. Die Stadt ist ein Bildungszentrum und verfügt über zahlreiche Fortbildungseinrichtungen. In der Stadt gibt es auch einige Museen und Theater. Trier ist an das Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen und hat ein ausgebautes, öffentliches Nahverkehrssystem.
Das Durchschnittsgehalt für Gerüstbauer in Trier beträgt 2.770,21 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.315,41 | € 4.225,00 | € 2.770,21 |
Netto | € 1.042,17 | € 2.422,76 | € 1.732,47 |
Für die Ausbildung als Gerüstbauer/in wird im Handwerk meist ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt, in Betrieben der Industrie und des Handels, die ebenfalls im Beruf Gerüstbauer/in ausbilden wird dagegen oftmals ein mittlerer Bildungsabschluss gefordert. Die Ausbildung dauert 3 Jahre im dualen System im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule.
Gerüstbauer/innen arbeiten vorwiegend im Handwerk und in der Baubranche für Gerüstbaufirmen, im Brücken- oder Tunnelbau, im Hochbau oder bei Ausbaufirmen, wie zum Beispiel Malerbetrieben. Weitere Einsatzmöglichkeiten bieten Dienstleistungsbetriebe, wie Reinigungsfirmen, die Glas- oder Fassadenreinigungen durchführen, für die ein entsprechendes Gerüst vorgeschrieben ist, in Montagebauunternehmen, oder auch im Bühnenbau. Der/die Gerüstbauer/in montiert die entsprechenden Gerüstteile und bringt das Gerüst an dem vorgesehenen Ort oder Gebäude an. Dabei sind von dem/der Gerüstbauer/in stets die rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften zu beachten. .
Die Gehäter Gerüstbauer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden