Die Gehälter in Dorsten
Die Stadt Dorsten liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Regierungsbezirk Münster. Sehr lange Zeit war es so, dass in Dorsten der Bergbau vorherrschte. Dies ist inzwischen nicht mehr der Fall. Vor allem Dienstleistungsunternehmen sind inzwischen hier angesiedelt und sorgen für die wirtschaftliche Stabilität der Stadt. Auch Unternehmen des Maschinenbaus, der Metall- und der Textilindustrie befinden sich hier zur Genüge. Die Stadt Dorsten verfügt über sehr viele Schulen, unter anderem auch über eine Volkshochschule. In Dorsten gibt es ein Freizeitbad, was auch über die Stadtgrenzen hinaus sehr beliebt ist. Auch verschiedene Museen und diverse Bauwerke ziehen regelmäßig Besucher an.
Das Durchschnittsgehalt für Gerüstbauer in Dorsten beträgt 2.229,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.750,00 | € 2.708,33 | € 2.229,17 |
Netto | € 1.330,77 | € 2.003,96 | € 1.667,37 |
Für die Ausbildung als Gerüstbauer/in wird im Handwerk meist ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt, in Betrieben der Industrie und des Handels, die ebenfalls im Beruf Gerüstbauer/in ausbilden wird dagegen oftmals ein mittlerer Bildungsabschluss gefordert. Die Ausbildung dauert 3 Jahre im dualen System im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule.
Gerüstbauer/innen arbeiten vorwiegend im Handwerk und in der Baubranche für Gerüstbaufirmen, im Brücken- oder Tunnelbau, im Hochbau oder bei Ausbaufirmen, wie zum Beispiel Malerbetrieben. Weitere Einsatzmöglichkeiten bieten Dienstleistungsbetriebe, wie Reinigungsfirmen, die Glas- oder Fassadenreinigungen durchführen, für die ein entsprechendes Gerüst vorgeschrieben ist, in Montagebauunternehmen, oder auch im Bühnenbau. Der/die Gerüstbauer/in montiert die entsprechenden Gerüstteile und bringt das Gerüst an dem vorgesehenen Ort oder Gebäude an. Dabei sind von dem/der Gerüstbauer/in stets die rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften zu beachten. .
Die Gehäter Gerüstbauer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden