Die Gehälter in Mülheim an der Ruhr
Die Großstadt Mülheim an der Ruhr gehört mit zahlreichen Parks und Waldgebieten zu den grüneren Orten im Ruhrgebiet. In der Stadt sind vorrangig Handels- und Dienstleistungsbetriebe ansässig. Auch einige logistische Unternehmen und Betriebe der Energiewirtschaft sind in Mülheim an der Ruhr angesiedelt. Mülheim an der Ruhr ist ein wichtiger Forschungsstandort und besitzt gleich zwei Max-Planck Institute. Die Medienlandschaft ist vorwiegend durch Zeitungen geprägt. Die Stadt ist verkehrstechnisch sehr gut an das Nah- und Fernverkehrsnetz angebunden. Mülheim an der Ruhr teilt sich einen gemeinsamen Flughafen mit Essen, wo Flüge in das In- und Ausland möglich sind und wo auch Luftschiffe stationiert sind.
Das Durchschnittsgehalt für Gerüstbauer in Mülheim an der Ruhr beträgt 1.885,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 727,18 | € 3.043,48 | € 1.885,33 |
Netto | € 584,07 | € 2.100,59 | € 1.342,33 |
Für die Ausbildung als Gerüstbauer/in wird im Handwerk meist ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt, in Betrieben der Industrie und des Handels, die ebenfalls im Beruf Gerüstbauer/in ausbilden wird dagegen oftmals ein mittlerer Bildungsabschluss gefordert. Die Ausbildung dauert 3 Jahre im dualen System im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule.
Gerüstbauer/innen arbeiten vorwiegend im Handwerk und in der Baubranche für Gerüstbaufirmen, im Brücken- oder Tunnelbau, im Hochbau oder bei Ausbaufirmen, wie zum Beispiel Malerbetrieben. Weitere Einsatzmöglichkeiten bieten Dienstleistungsbetriebe, wie Reinigungsfirmen, die Glas- oder Fassadenreinigungen durchführen, für die ein entsprechendes Gerüst vorgeschrieben ist, in Montagebauunternehmen, oder auch im Bühnenbau. Der/die Gerüstbauer/in montiert die entsprechenden Gerüstteile und bringt das Gerüst an dem vorgesehenen Ort oder Gebäude an. Dabei sind von dem/der Gerüstbauer/in stets die rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften zu beachten. .
Die Gehäter Gerüstbauer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden