Die Gehälter in Hannover
Die Großstadt Hannover befindet sich im Bundesland Niedersachsen und ist ein wichtiger Standort für zahlreiche Unternehmen und Konzerne, die international tätig sind. Die Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie ist in der Stadt stark vertreten. Aber auch der Finanzsektor ist breit gestreut. Auch viele Dienstleistungsunternehmen und einige Betriebe der Telekommunikation finden sich in der Stadt. Ein wichtiges Zugpferd der Wirtschaft stellt die Bedeutung der Stadt als internationales Messezentrum dar. Doch auch zahlreiche Kongresse und Konferenzen werden in der Stadt veranstaltet. Mehrere Fernseh- und Radiosender sowie Zeitungen prägen die Medienlandschaft der Stadt. Über Flughafen, Bahnhof und Autobahn ist die Stadt sehr gut an das Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Volkswirt (Uni) in Hannover beträgt 5.088,27 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.491,40 | € 6.685,13 | € 5.088,27 |
Netto | € 2.210,07 | € 4.495,53 | € 3.352,80 |
Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Volkswirt/in (Uni) wird durch ein Hochschulstudium erreicht.
Die Länge des Studiums kann dabei stark variieren. Dazu werden Lehrveranstaltungen wie Seminare und Vorlesungen besucht. Während der vorlesungsfreien Zeit ist es wichtig verschiedene Praktika zu absolvieren. Auch Erfahrung durch Auslandaufenthalte und diverse Zusatzqualifikationen sind sehr förderlich. Der/die Dipl.-Volkswirt/in (Uni) arbeitet nach dem Studium zum Beispiel bei Ministerien, bei Kreditinstituten, in der Finanzverwaltung oder im Personalwesen. Es sind aber auch Tätigkeitsfelder im Versicherungsgewerbe, bei Arbeitgeberverbänden und verschiedenen Berufsorganisationen sind denkbar. Im Bereich Entwicklung und Forschung, Vertrieb und Verkauf bei Industrie- und Handelskammerunternehmen sowie in der Wirtschafts-, Steuer und Unternehmensberatung werden durch Forschung ständig neue Erkenntnisse erhoben. Der/die .
Die Gehäter Dipl.-Volkswirt (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden