Die Gehälter in Hofheim am Taunus
Die Kreisstadt Hofheim am Taunus liegt im Bundesland Hessen. Im Gewerbegebiet Hofheim haben sich neben einem großen Möbelhaus auch andere kleine und mittelständische Betriebe angesiedelt. Auch im Maschinenbau finden sich Ausbildungs- oder Arbeitsplätze. Die beiden Bundesautobahnen A66 und A3 bieten freie Fahrt in alle Richtungen; die A66 ist mit 5 Anschlussstellen mit Hofheim verbunden. Regionale Züge und Busverbindungen steigern die Mobilität in der Stadt und dem Umland. Auch eine S-Bahn nach Frankfurt am Main bietet Möglichkeiten, zu pendeln. Neben der Stadtbücherei und der Volkshochschule findet sich ein berufliches Schulzentrum, das keine Wünsche offen lässt. Ansonsten ist für jeden Schulabschluss die zugehörige Schulart in der Stadt vertreten.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Volkswirt (Uni) in Hofheim am Taunus beträgt 2.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.500,00 | € 3.000,00 | € 2.250,00 |
Netto | € 1.052,43 | € 2.181,78 | € 1.617,11 |
Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Volkswirt/in (Uni) wird durch ein Hochschulstudium erreicht.
Die Länge des Studiums kann dabei stark variieren. Dazu werden Lehrveranstaltungen wie Seminare und Vorlesungen besucht. Während der vorlesungsfreien Zeit ist es wichtig verschiedene Praktika zu absolvieren. Auch Erfahrung durch Auslandaufenthalte und diverse Zusatzqualifikationen sind sehr förderlich. Der/die Dipl.-Volkswirt/in (Uni) arbeitet nach dem Studium zum Beispiel bei Ministerien, bei Kreditinstituten, in der Finanzverwaltung oder im Personalwesen. Es sind aber auch Tätigkeitsfelder im Versicherungsgewerbe, bei Arbeitgeberverbänden und verschiedenen Berufsorganisationen sind denkbar. Im Bereich Entwicklung und Forschung, Vertrieb und Verkauf bei Industrie- und Handelskammerunternehmen sowie in der Wirtschafts-, Steuer und Unternehmensberatung werden durch Forschung ständig neue Erkenntnisse erhoben. Der/die .
Die Gehäter Dipl.-Volkswirt (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden