Die Gehälter in Wardenburg
Wardenburg findet jeder im Landkreis Oldenburg. Die Gemeinde liegt im Bundesland Niedersachsen im Nordwesten des Naturparks Wildeshauser Geest. Schulisch hat der Ort alle Bildungseinrichtungen - sogar eine Volkshochschule - zu bieten. Mit einer direkten Anschlussstelle Wardenburg, an der A29, ist eine ausgezeichnete Verkehrsstruktur in die Großstadt Oldenburg gewährleistet. Zudem führen zahlreiche Kreis- und Landstraßen in die umliegenden Gemeinden. Angeschlossen an das überregionale Busnetz bestehen öffentliche Verbindungen in die Orte Tungeln und Hundsmühlen. Die insgesamt sechs Gewerbegebiete der Gemeinde Wardenburg beschäftigen Angestellte und Arbeiter in beinahe allen Branchen. Marktdomminierend ist jedoch hier die Landwirtschaft.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Volkswirt (Uni) in Wardenburg beträgt 3.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.300,00 | € 3.300,00 | € 3.300,00 |
Netto | € 1.977,33 | € 2.304,64 | € 2.140,99 |
Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Volkswirt/in (Uni) wird durch ein Hochschulstudium erreicht.
Die Länge des Studiums kann dabei stark variieren. Dazu werden Lehrveranstaltungen wie Seminare und Vorlesungen besucht. Während der vorlesungsfreien Zeit ist es wichtig verschiedene Praktika zu absolvieren. Auch Erfahrung durch Auslandaufenthalte und diverse Zusatzqualifikationen sind sehr förderlich. Der/die Dipl.-Volkswirt/in (Uni) arbeitet nach dem Studium zum Beispiel bei Ministerien, bei Kreditinstituten, in der Finanzverwaltung oder im Personalwesen. Es sind aber auch Tätigkeitsfelder im Versicherungsgewerbe, bei Arbeitgeberverbänden und verschiedenen Berufsorganisationen sind denkbar. Im Bereich Entwicklung und Forschung, Vertrieb und Verkauf bei Industrie- und Handelskammerunternehmen sowie in der Wirtschafts-, Steuer und Unternehmensberatung werden durch Forschung ständig neue Erkenntnisse erhoben. Der/die .
Die Gehäter Dipl.-Volkswirt (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden