Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Volkswirt (Uni) in Hamburg beträgt 7.019,45 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.100,00 | € 11.938,89 | € 7.019,45 |
Netto | € 1.612,60 | € 6.493,74 | € 4.053,17 |
Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Volkswirt/in (Uni) wird durch ein Hochschulstudium erreicht.
Die Länge des Studiums kann dabei stark variieren. Dazu werden Lehrveranstaltungen wie Seminare und Vorlesungen besucht. Während der vorlesungsfreien Zeit ist es wichtig verschiedene Praktika zu absolvieren. Auch Erfahrung durch Auslandaufenthalte und diverse Zusatzqualifikationen sind sehr förderlich. Der/die Dipl.-Volkswirt/in (Uni) arbeitet nach dem Studium zum Beispiel bei Ministerien, bei Kreditinstituten, in der Finanzverwaltung oder im Personalwesen. Es sind aber auch Tätigkeitsfelder im Versicherungsgewerbe, bei Arbeitgeberverbänden und verschiedenen Berufsorganisationen sind denkbar. Im Bereich Entwicklung und Forschung, Vertrieb und Verkauf bei Industrie- und Handelskammerunternehmen sowie in der Wirtschafts-, Steuer und Unternehmensberatung werden durch Forschung ständig neue Erkenntnisse erhoben. Der/die .
Die Gehäter Dipl.-Volkswirt (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden