Die Gehälter in Braunschweig
Die Stadt Braunschweig in Niedersachsen ist vor allem von der Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie geprägt. Einige Unternehmen auf dem Hochtechnologiesektor betreiben hier wichtige Werke. Auch die Luft- und Raumfahrtindustrie spielt eine übergeordnete Rolle. Nennenswert ist auch, dass in Braunschweig und im Umland die Zuckerindustrie des Landes beheimatet ist und in der Stadt auch zahlreiche bekannte Musikinstrumentenbauer ansässig sind. Braunschweig ist außerdem ein wichtiger Wissenschaftsstandort mit zahlreichen Forschungseinrichtungen. Die Verkehrsknotenpunkte der Stadt, die über ein reichhaltiges Kulturangebot und viele Sehenswürdigkeiten verfügt, werden durch die Straßenbahn- und Buslinien der Stadt miteinander vernetzt. An das Fernstraßennetz ist Braunschweig durch die Stadtautobahn und den Bahnhof angeschlossen
Das Durchschnittsgehalt für Betriebswirt (BA) - Verwaltung und Organisation in Braunschweig beträgt 1.873,10 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.083,33 | € 2.662,86 | € 1.873,10 |
Netto | € 636,20 | € 2.007,19 | € 1.321,70 |
Betriebswirte und Betriebswirtinnen (BA) für Verwaltung und Organisation sind in unterschiedlichen Betrieben in allen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft tätig. Sie kümmern sich um den sinnvollen und reibungslosen Verwaltungs- und Organisationsablauf in ihrem Bereich oder in ihrem Betrieb.
Zu ihren Arbeitsgebieten gehören Produktion und Logistik, Investition und Finanzierung, Personal, Marketing, Strategisches Management, Projektmanagement und Organisation. Durch Kosten- und Innovationsdruck müssen zeitgemäße Steuerungskonzepte entwickelt und ökonomische Elemente und Methoden eingesetzt werden. Hierbei prüfen sie die Organisation des Aufbaus und Ablaufs sowie die verschiedenen Verwaltungsvorgänge im Betrieb. Sie analysieren die entsprechenden betrieblichen Konzepte und erarbeiten Verbesserungsmöglichkeiten .
Die Gehäter Betriebswirt (BA) - Verwaltung und Organisation basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden